Dazu muss nicht jede Dachhaut aufgeschnitten werden, es können auch Belastungsproben (Zugversuche) durchgeführt werden. Diese sind aber nur von Sachverständige bzw. Personen mit fundierten Fachkenntnissen durchzuführen um eine Schwächung bei zu hoher Zugbelastung auszuschließen. Wir sind als Prüfunternehmen im ständigen Dialog mit der Berufsgenossenschaft, Normenausschüsse und Hersteller. Unsere Prüfer sind Sachverständige, Bauingenieure, Personen mit fundierten Fachkenntnissen sowie IHK geprüfte und ausgebildete Werkstoffprüfer mit Zertifikaten im Bereich Zugprüfungen sowie Belastungsprüfungen, des weiteren vom Hersteller zertifizierte Sachkundige. Zusätzlich natürlich auch Sachkundige nach DGUV Grundsatz 312-906 (was aber im Bereich der Sekuranten ohne Bedeutung ist). Gesetzliche Vorschriften für Absturzsicherungen im Überblick | MAUDERER Alutechnik. Vor 2012 war zur Prüfung die Einbau- bzw. Montagedokumentation von keiner großen tragenden Rolle. Deswegen sind im Großen und Ganzen bei Sekuranten, die vor 2012 in einer Dachhaut verbaut worden sind, ohne Montagedokumentation.
Wer darf Absturzsicherungen prüfen? Sie können sich jederzeit vertrauensvoll an mich wenden. Ich erstelle ihnen gerne ein verbindliches Angebo t zur jährlichen Prüfung von Absturzsicherungen. Ich bin seit mehreren Jahren zertifizierter Sachverständiger für Absturzsicherungen und kann sowohl die Auffanggurte, als auch die Sekuranten oder Seilsysteme prüfen. Wichtig! Prüfen darf nicht jeder! Auch nicht der Dachdecker oder Klempner / Spengler, wenn er keinen Befähigungsnachweis nach BGG 906 ( Neu! Sekuranten: Prüfung ist Pflicht! - amh Absturzsicherungen Berlin. DGUV Grundsatz 312-906) hat. Eine spezielle Ausbildung ist hier in jedem Fall erforderlich! Im DGUV Grundsatz 312-906 sind die Rahmenbedingungen für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz definiert. Hier werden die Kriterien beschrieben, nach denen Personen befähigt sind, beispielsweise die jährliche Überprüfung und Kennzeichnung von PSAgA durchzuführen, also die Prüfung von Auffanggurten, Verbindungsmitteln, Karabinerhaken, Anschlagpunkten und Seilsystemen.
Nach der Benutzungsverordnung für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) obliegt die Verantwortung darüber, dass Anschlageinrichtungen regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden, dem Eigentümer der Absturzsicherung. Dies kann der Arbeitgeber sein, der Eigentümer des Gebäudes, oder die Gebäudeverwaltung. Der Zuständige muss dafür sorgen, dass alle Absturzsicherungen und das Zubehör, wie zum Beispiel PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen während der gesamten Benutzungsdauer einwandfrei funktionieren. Prüfung von Sekuranten dient der Schadensprävention Rost, Porosität, verformte Schrauben und Ösen: Sekuranten sind Wind und Wetter ausgesetzt – ein Umstand, der nicht spurlos am Material der Sekuranten vorübergeht. Doch schon minimal fehlerhafte Sekuranten können zu einem Totalversagen der Auffangsysteme führen, was mit einer erheblichen Gefährdung des Verwenders einhergeht. Die regelmäßige, fachkundige Prüfung feststehender Anschlagpunkte dient dazu, in unsachgemäßem Zustand befindliche Anschlageinrichtungen zu identifizieren.
Bei Anschlagpunkten sowie Seil- und Schienensystemen beinhaltet dies eine Belastungsprüfung und eine Prüfung der sachgerechten Montage. Dabei wird geschaut, ob Anschlagpunkte hinsichtlich Absturzhöhe und möglichen Pendelschwingungen sinnvoll angebracht wurden. Ebenso sollten Absturzsicherungen eine zügige Rettung von herabgefallenen Personen ermöglichen. Kurzum: Der Umgang mit Schutzausrüstungen und Absturzsicherungssystemen sollte in der Alltaxpraxis ohne Einschränkungen und große Umstände erfolgen können. Wer darf prüfen? Anforderungen an einen Sachkundigen Als Sachkundige werden diejenigen Personen bezeichnet, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Weiterbildung oder Erfahrung in der Lage sind, Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sowie Sekuranten umfassend prüfen zu können. Fachpersonal zeichnet sowohl technisches als auch rechtliches Wissen aus, unter anderem bezüglich zulässiger DIN-Normen, Vorschriften der Genossenschaften, des gesetzlichen Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.