Discussion: Unterschrift "unter Vorbehalt" - wie geht das? (zu alt für eine Antwort) Angenommen, man muß einen Vertrag unterschreiben, ist aber nicht wirklich damit einverstanden bzw. will keine Rechte verlieren, die durch zukünftige Gerichtsbeschlüsse evt. zugestanden werden - hat man dann die Möglichkeit, diesen Vertrag unter Vorbehalt zu unterschreiben? Wie macht man das? Und darf man das überhaupt, wenn der Vertragspartner das nicht will? Danke, Thorsten Post by Thorsten Sander Angenommen, man muß einen Vertrag unterschreiben, ist aber nicht wirklich damit einverstanden bzw. zugestanden werden - hat man dann die Möglichkeit, diesen Vertrag unter Vorbehalt zu unterschreiben? Wie macht man das? Man schreibt sso etwas in den Vertrag wie "nur unter der Bedingung, daß" oder "Die Geltendmachung von etwaigen Ansprüchen aus... Erzwungene_Unterschriften - ichbinbildungstraeger. soll hierdurch nicht berührt werden, soweit dies mit dem Inhalt des Vertrags vereinbar ist". Ich frage mich allerdings, was für "zukünftige Gerichtsbeschlüsse" du meinst.
[image] Jeder Arbeitnehmer kann in folgende Situation geraten: Der Vorgesetzte lädt plötzlich ins Büro und konfrontiert einen mit einem schweren Vorwurf des Diebstahls während der Arbeit. Die Verfehlung ist nicht eindeutig bewiesen. Der Vorwurf lässt sich aber auch nicht vollends entkräften. Instinktiv fängt man an, sich zu rechtfertigen – und macht es dadurch schlimmer. Auf einmal legt der Vorgesetzte einen vorbereiteten Aufhebungsvertrag auf den Tisch. Es folgt die energische Aufforderung: "Unterschreiben Sie den Vertrag. Wenn nicht, kündigen wir ihnen fristlos und erstatten Strafanzeige. Vertrag unter zwang unterschrieben der. " Viele sind mit dieser Situation überfordert und unterzeichnen den Vertrag aus Verzweiflung – und bereuen das unmittelbar danach sehr. Arbeitnehmer muss widerrechtliche Drohung beweisen Denn aufgrund widerrechtlicher Drohung lässt sich ein Aufhebungsvertrag zwar anfechten. Zur erfolgreichen Anfechtung muss ein Arbeitnehmer aber einige Hürden nehmen. Zum einen muss er und nicht der Arbeitgeber die "Erpressungssituation" in einem späteren Prozess beweisen.