"Besuche der Museen im Weimar und Umgebung, des Deutschen Nationaltheaters und der Hochschulen werden sehr gern angenommen. " Die Möglichkeit, gleichzeitig Sprache, Kultur und Menschen kennenzulernen, erleichtert das Ankommen in Deutschland erheblich, weiß Dillmann aus den positiven Rückmeldung der Teilnehmenden. Das Beispiel des "talentCAMPus 18 plus" steht stellvertretend für den wichtigen Beitrag, den die insgesamt acht Programmpartner von "Kultur macht stark plus" zur kulturellen Teilhabe junger Erwachsener mit Fluchthintergrund geleistet haben. Das Engagement für Geflüchtete bleibt auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil von "Kultur macht stark": Seit Anfang des Jahres haben sich bereits mehr als hundert lokale Bündnisse mit Projekten beworben, die sich an geflüchtete Kinder und Jugendliche richten.
Ein Programm zur Förderung von jungen erwachsenen Flüchtlingen Schon Ende März haben wir ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vorgestellt, durch das lokale Bündnisse unterstützt werden, die Kindern und Jugendlichen durch kulturelle und durch Medien gestützte Angebote Kompetenzen vermitteln, ihre Persönlichkeit stärken und sie ihre Selbstwirksamkeit erfahren lassen ( "Kultur macht stark"). In Ergänzung dazu gibt es ein weiteres Förderprogramm, das auf die Arbeit mit jungen erwachsenen Flüchtlingen fokussiert. Viele Kolping-Gruppierungen und -Häuser haben Flüchtlinge und ihre Bedürfnisse im Blick – nicht nur, aber verstärkt seit 2015. Besonders junge geflüchtete Erwachsene wissen die Wartezeit bis zur Anerkennung, bis zur möglichen Berufstätigkeit nicht sinnvoll auszufüllen. Sie sind oft ohne Familie eingereist, haben keine Unterstützung, keine Orientierung. Um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden, ist es wichtig, dass sie ihre eigene Persönlichkeit positiv erfahren und Medien- und Demokratiekompetenz entwickeln.
7 Verfahren Weitere Informationen sind unter der Telefonnummer 08 00/2 62 30 05 erhältlich oder per E-Mail an 7. 1. 1 Vorlage und Auswahl von Konzepten Förderinteressierte, die bisher keine Mittel aus "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" erhalten, verfassen ihr Konzept gemäß den in der Förderrichtlinie "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" vom 3. Mai 2012 aufgeführten Anforderungen; es sind alle Punkte der Nummern 1 bis 14 darzustellen. Es gelten folgende Ergänzungen: 3. Kompetenzen in der kulturellen Bildung von jungen Erwachsenen insbesondere mit Migrations- oder Fluchthintergrund, 9. Vernetzung mit Kommunen, Bildungseinrichtungen und anderen mit den Belangen von geflüchteten jungen Erwachsenen betrauten Einrichtungen vor Ort. Förderinteressierte, die als Programmpartner in "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" gefördert werden, stellen die Punkte der Nummern 3 bis 14 dar. Zusätzlich ist für die Programmpartner der Punkt Nummer 15 verbindlich zu erläutern: 15. Darstellung, wie die zusätzlichen Maßnahmen in die bestehenden Strukturen der Förderung integriert werden können, inklusive der Erläuterung von Synergien und Abgrenzungen.
Dank der positiven Bildungserfahrungen erschließen sie sich neue Erfahrungsfelder und erhalten wertvolle Impulse für die Zukunft. Anmeldung für Infomails zum Förderprogramm Melden Sie sich hier an, um ca. alle drei Monate Neuigkeiten aus dem Projekt per Mail zu erhalten. Bitte beachten Sie dabei unsere Datenschutzrichtlinien.
Die Reflexion über diese Erfahrungen kann in Form von anschließend selbst erstellten Bildern, Plastiken Fotos, Filmen etc. erfolgen. Typ B "Darstellende Kunst/Filmkunst: Lebenslinien aufzeigen" Junge volljährige Flüchtlinge vermitteln ein Bild ihrer Lebenserfahrungen: Wir (er)finden Figuren und Geschichten, z. in einem Theater- Gesangs- oder Tanzworkshop mit Aufführung. Die Ergebnisse werden zudem mit Bild- und Videoaufnahmen festgehalten und veröffentlicht. Eine Antragsstellung ist laufend möglich und wird über die Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke, AKSB, abgewickelt. Stichtag ist jeweils der Monatserste. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, dann melden Sie bitte Ihre Interessensbekundung per E-Mail oder per Telefon an die AKSB, Frau Corinna Ockenfels, Tel. 0228 28929-45, E-Mail:, damit man Ihnen die nötigen Unterlagen und weitere detaillierten Informationen zusenden kann. Nähere Informationen kann man vorab unter oder erhalten.