B. in Form von Kinder- oder Ortszuschlägen Durch Zulagen lässt sich also das Grundgehalt des Arbeitnehmers aufstocken. Üblicherweise werden durch Zulagen besondere Leistungen oder Erschwernisse honoriert. Vom üblichen Lohn bzw. Gehalt zu unterscheiden sind weiterhin die sogenannten Spesen. Oftmals macht es die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers erforderlich, dass er außer Haus unterwegs ist. Bei solchen Dienstreisen fallen entsprechende Kosten an, zum Beispiel für die Verpflegung unterwegs oder die Übernachtungen im Hotel. Solche Mehrkosten werden üblicherweise vom Arbeitgeber erstattet. Diese Art der Vergütung nennt man Spesen. Spesen werden jedoch nicht vom Arbeitgeber bestimmt, sondern durch das Finanzministerium, das jährlich eine Spesenpauschale veröffentlicht. Vermögenswirksame Leistungen aus Arbeitgeber Sicht erklärt. Generell lässt sich zwischen der kleinen und der großen Spesenpauschale unterscheiden. Die kleine Pauschale gilt für Dienstreisen zwischen 8 und 24 Stunden sowie für die An- und Abreisetage bei längeren Dienstreisen. Handelt es sich um mehrtägige Dienstreisen, kommt die große Pauschale zum Tragen.
Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen, die den Freibetrag von 110 Euro je Mitarbeiter übersteigen. steuerpflichtige Erholungsbeihilfen. Was sind alles Freiwillige soziale Aufwendungen? Diese können steuerfrei oder steuerpflichtig sein. Sämtliche Regelungen zur Steuerfreiheit von Einnahmen finden sich in § 3 und § 3b EStG. Dies sind: Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse). Welche betrieblichen Sozialleistungen gibt es? Heute versteht man unter betrieblichen Sozialleistungen die Leistungen des Arbeitsgebers, die zusätzlich zum vereinbarten Lohn gezahlt oder gewährt werden. Freiwillige leistungen arbeitgeber beispiele. Gesetzliche Sozialleistungen Rentenversicherung. Arbeitslosenversicherung. Krankenversicherung. Pflegeversicherung. Unfallversicherung. Ist eine Betriebsrente eine Sozialleistung? 41, 2% der Arbeitgeber und 37, 6% der Arbeitnehmer schätzen hier die Betriebsrente als Form der Sozialleistung. Nur 1, 8% der Arbeitgeber halten die Vergütung für sinnvoller.
Rückzahlungsklausel: Wann ist sie zulässig? Die Zulässigkeit von Rückzahlungsklauseln ergibt sich für die Arbeitsvertragsparteien aus der grundgesetzlich garantierten Vertragsfreiheit. Solche Klauseln können auch im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen vereinbart werden. Allerdings immer nur dann, wenn der Arbeitnehmende auf die entsprechende Leistung keinen gesetzlichen Rechtsanspruch hat. Es muss sich also stets um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handeln, die er dem Arbeitnehmenden vertraglich oder aufgrund einer Vereinbarung in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung gewährt. Rückzahlungsklausel: Inhalt und Form In Betracht kommen Rückzahlungsklauseln, die den Arbeitnehmenden verpflichten, falls sie/er vor einem festgelegten Zeitpunkt die Firma verlässt, Aus- und Fortbildungskosten, Umzugskosten, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder andere Boni zurückzuzahlen. Eine solche Rückzahlungsklausel, in der die Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmenden festgelegt wird, muss nicht zwingend schriftlich vereinbart werde.