In Abhängigkeit von den Signalen besteht dadurch ein Schutz gegen ein versehentliches Umstellen. Zusätzlich dazu verhindert die sogenannte Gleisfreimeldeanlage, dass sich Weichen umstellen, wenn der Fahrweg von einem Fahrzeug befahren wird. Bei den Zielgleisen bleiben die Gleisfreimeldeanlagen aber unberücksichtigt. Denn anders als auf Zugfahrstrecken muss es bei Rangierfahrten möglich sein, Gleise zu befahren, auf denen sich bereits Schienenfahrzeuge befinden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt der Rangierbegleiter den Fahrauftrag. Der Führer des Triebfahrzeugs muss den Fahrweg permanent im Blick haben. Das liegt daran, dass das Rangieren grundsätzlich auf Sicht erfolgt. Wie lautet der Wortlaut zur Ansage des freien Fahrwegs? | Alles Mögliche bis zur Betriebsklausur | Repetico. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dabei 25 Stundenkilometer, in Baugleisen maximal 20 Stundenkilometer. Je nach örtlichen Gegebenheiten kann der Weichenwärter dem Triebfahrzeugführer den freien Fahrweg auch ansagen. Dann ist eine Fahrt mit bis zu 40 Stundenkilometern möglich. Überträgt der Triebfahrzeugführer einem Rangierbegleiter die Beobachtung des Fahrwegs, stellt sich dieser auf dem ersten Fahrzeug oder im Gleis auf.
Ra 12 ist das Grenzzeichen #5 Nein er meint Ra12, die haben es ja immer noch nicht auf die Reihe gekriegt das zu vereinheitlichen. Drüben heißt das Ding noch Ra12. Generell gilt Vmax 25km/h. Die 40 km/h sind Ausnahmen und müssen örtlich geregelt sein. Einfach so freien Fahrweg ansagen is nich! #6 Danke für die Antworten. Ich meinte dieses Signal mit Ra12. #7 Da du da in der DDR bist, ist das wirklich ein Ra 12 #8 @trainman1 in deinem Fall steht das Ra11 vmtl. im Fahrweg der Hauptstrecke. Wenn dem so ist, dann ist dort der TS mit seiner Engine die Begrenzung. Für Fahrten entlang einer Fahrstraße kann der Streckenbauer dann nicht die eigentlich korrekten 25 km/h angeben, weil ansonsten Züge bei der Einfahrt falsche Anzeigen im F3/F4 Hud bekommen. Der Rest wurde ja bereits erklärt. #9 @Barrett Da "Drüben"? Anwendung "Ansage des freien Fahrwegs" | Bahner Forum. Das müsst ihr ja gerade sagen Ich verweise nur auf Ex-Gsp 1 "Gleissperre abgelegt", nun Wn 7? Ein Gleissperrsignal inmitten von Weichensignalen DS 301 - Sh 1 - Fahrverbot aufgehoben DV 301 - Ra 12 - Rangierfahrt erlaubt Wogegen: DS 301 - Ra 12 - Grenzzeichen DV 301 - So 12 - Grenzzeichen Alle Klarheiten beseitigt?
(2) In Ablaufanlagen mit technischen Einrichtungen zur Überwachung des Beidrückens können zu Absatz (1) Nr. 5 in örtlichen Zusätzen zusätzliche Regeln gegeben sein. (3) Wenn in einem Baugleis rangiert wird oder der Weichenwärter dem Triebfahrzeugführer mitgeteilt hat, dass in einem gesperrten Bahnhofsgleis Beschäftigte gewarnt werden müssen, gilt Folgendes: 1. Die Spitze der Rangierfahrt muss mit mindestens einem weißen Licht gekennzeichnet sein. 2. Die Rangierfahrt muss luftgebremst durchführt werden. 3. Die Rangierfahrt muss von der Spitze aus gesteuert sein oder die Spitze der Rangierfahrt muss mit einem Rangierbegleiter besetzt sein. Auf das Besetzen des Fahrzeugs an der Spitze darf verzichtet werden, wenn - nur ein Fahrzeug geschoben wird und - der Triebfahrzeugführer den Fahrweg beobachten kann und - eine Person unmittelbar vor Ingangsetzen der Fahrt das Freisein des Fahrwegs von Beschäftigten direkt vor dem ersten Fahrzeug feststellt. 4. Wenn sich der Triebfahrzeugführer an der Spitze der Rangierfahrt, aber nicht im Führerraum befindet, muss er mit einem Signalhorn ausgerüstet sein.