Ja, das ist so. > > > Was soll das nun? Ich habe mich vor dem Antrag > ausgiebig informiert und war der Meinung, dass ich > weiterhin durch Bafög gefördert werden kann (50% > Zuschuss)! Diese Studienabschlusshilfe muss ich > nach 6 Monaten zurückzahlen... unmöglich! Falsch 18 Monate nach Zahlung der letzten Rate. (6 Monate war es vor der BAföG Änderung im Herbst 2010) > > Mich beschleicht ferner das Gefühl, dass sie mich > dazu verleiten wollen, die Bescheinigung zur > Studienabschlusshilfe einzureichen, damit mir das > Amt später entgegenhalten kann, ich hätte von > vornherein gar kein Bafög beantragt! Was ist die Hilfe zum Studienabschluss? - BAföG. Sie könnten Dir netterweise ein Info Blatt über die Gründe nach § 15 Abs. 3 BAföG in die Hand drücken - das wird in den allermeisten Ämtern auch so gemacht. Aber vortragen musst Du die Gründe schon selbst und wenn Du das nicht tust/willst/kannst bleibt halt nur BAföG als Bankdarlehn im Sinne von § 15 Abs. 3a - als die Hilfe zum Studienabschluss. > Wie verhält sich das Ganze? > > Vielen Dank!
Antrag auf Durchführung einer zweiten Wiederholungsprüfung Der Antrag auf Durchführung einer zweiten Wiederholungsprüfung ist innerhalb eines Monats- nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse im Studentenportal- im Prüfungsamt einzureichen. Verspätet bzw. nicht gestellte Anträge haben die Exmatrikulation zur Folge. Zulassung zur Abschlussprüfung Nachdem alle lt. Bescheinigung zur studienabschlusshilfe in google. Prüfungsordnung vorgeschriebenen Modulprüfungen erfolgreich bestanden sind, erfolgt die Ausstellung der Zulassung zur Abschlussarbeit von Amts wegen. Das Prüfungsamt leitet die Zulassungen an die jeweiligen Fakultäten weiter. Die Überwachung der Fristen zur Themeneinreichung erfolgt durch die Fakultät.
Die amtlichen Formblätter mit allgemeinen Hinweisen stehen Ihnen zum Download auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Verfügung: Als Ergänzung zu den amtlichen Formblättern des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bietet Ihnen das Studierendenwerk Bielefeld für den Bedarfsfall folgende Vordrucke zum Download an: - Bankverbindung (Stand 06/2016) - Angaben zur Wohnung (Stand 08/2019) - Zusatzerklärung gem. Studierendenwerk Bielefeld - Formular-Download. §24 Abs. 2 BAföG (Stand 09/2016) - Hilfe zum Studienabschluss (Stand 08/2019) - Formloser BAföG-Antrag zur Fristwahrung (Stand 05/2019) - Stundungsvereinbarung (Stand 04/2020) Kein Download ist das Online-Antrags-Formular des Wissenschaftsministeriums und der Studierendenwerke Nordrhein-Westfalen. Sie können es online ausfüllen und ans zuständige BAföG-Amt weiterleiten.