Ich weiß nicht, wie es bei euch in der Firma ist, aber in der Regel stellt man kaputte Ware (solltet ihr sie doch angenommen haben oder den Mangel nicht sofort erkannt haben) getrennt von der "guten Ware". Oft heißt dieses Eck, oder dieser Ort dann kreativerweise "Sperrlager". Betroffene Paletten werden idealerweise mit einem Sperrzettel versehen, ggf. mit Datum, Grund, Kunde etc. 7. Mehrwegverpackungen tauschen Bevor der gute Mann nun endlich von dannen ziehen kann, will er noch seine Paletten getauscht bekommen, sonst verschenkt er Paletten auf den Nacken seiner Firma. Das kommt nicht gut. Chef sagt nein. Geplante annahme von gütern. Im Grunde ist es nicht nur die EUR-Palette, die getauscht werden kann, sondern alle Paletten aus dem Euro-Pool-System. Darunter fällt neben der weltweitbekannten und geliebten EUR-Paletten, die EUR-Gitterboxpaletten, Chep-Paletten oder Klappsteigen. Sehr wahrscheinlich möchte der Fahrer aber keine Klappsteigen, sondern genau so viele EUR-Paletten, wie ihr auch abgeladen habt, idealerweise gebt ihr ihm auch keine kaputten oder verschimmelten mit.
Wenn ihr es ganz genau nehmen wollt (oder müsst), dann könnt ihr zur Sicherheit auch folgende Maßnahmen in die Wege leiten: Ihr macht Fotos oder gar Skizzen Achtung Fachbegriff: Ihr macht eine sogenannte Tatbestandsaufnahme (klingt wie aus einem Krimi) Ihr zieht Zeugen heran (schon wieder: wie in einem Krimi) Ihr macht eine Reklamationsmeldung oder einen Transportschadenbericht Selbstverständlich können die festgestellten Schäden auch so gravierend sein, dass ihr die Annahme schlicht verweigern werdet. Das passiert dann im besten Fall schon bevor ihr in Schritt 2. die komplette Ware entladet. Auch möglich ist es, nur die betroffenen Paletten und Ware zurückzuschicken. Lernkartei Entgegennehmen von Gütern. Gerade sinnvoll, wenn die eingetroffene Ware schnell zur Weiterverarbeitung gebraucht wird. BWL-Grundwissen: Offene (sofort erkennbare) Mängel müssen sofort reklamiert werden. Einen solchen Mangel seht ihr direkt, sonst wäre er nicht offen. Versteckte (nicht sofort erkennbare) Mängel müssen sofort nach Bekanntwerden, aber innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung, reklamiert werden.
der Einkaufsabteilung um entsprechend zu reklamieren. Merke: Eine spätere Reklamation ist nicht mehr möglich. Daher umgehend reklamieren. 4. Unversehrtheit der Packstücke überprüfen Mindestens ebenso logisch ist Schritt 4: Ihr kontrolliert die eingetroffene Ware nach eventuellen Schäden. Diese Schäden können von sehr offensichtlichen Transportschäden, zu versteckten oder minimalen Schäden reichen. Falls die Ware während der Fahrt beschädigt wurde, handelt es sich rechtlich um einen Transportschaden. Falls die Ware bereits defekt war, als der Fahrer bzw. Frachtführer die Ware bekommen hat, ist es rechtlich ein Sachschaden. 5. Mehrwegverpackungen prüfen Selbstverständlich wird nicht nur die Ware während der Warenannahme an sich auf Schäden kontrolliert, sondern auch die entsprechende Mehrwegverpackung (in den meisten Fällen die EUR-Palette). Das ist wichtig, da Mehrwegverpackungen einen Wert an sich bieten und, wie der Name schon sagt, mehrmals benutzt werden. Lagerung von verschiedenen Gütern. Sollte die Palette Schäden aufweisen, ist sie womöglich nicht mehr brauchbar zum tauschen oder zur Eigenweiterverarbeitung geeignet, z. falls es bestimmte Kunden wünschen, nur mit makellosen Paletten beliefert zu werden, droht ansonsten eine Retour, sollte sich diese kaputte Palette darunter befinden.
Alles viel zu kompliziert geregelt. 😉 Ihr als Ablader, haftet also logischerweise auch für eventuelle Schäden, die beim Abladen entstehen. Das ist übrigens auch der Fall, wenn ihr stillschweigend hinnimmt, dass der LKW-Fahrer bereits ohne euch abladen angefangen hat (man kennt die Dauergestressten LKW-Fahrer) und der dann irgendeinen Schaden verursacht. Ein wichtiger Merksatz in diesem Zusammenhang wäre: Schäden, die beim Abladen entstehen, sind keine Transportschäden! Bei Spezialfällen wie Gefahrgut, fahrzeugeigener Entladegeräte wie Kranfördere usw., sollte vertraglich vereinbart werden, dass der Fahrer bzw. Frachtführer selbst die Entladung übernimmt. 3. Anzahl der Packstücke prüfen Ein logischer Schritt: Sobald alles abgeladen wurde (oder während dem abladen), wird die Anzahl der Paletten gezählt und mit den Angaben auf den Begleitpapieren verglichen. Sollte die Zahl abweichen, ist dies schriftlich auf dem Begleitpapier (was z. ein Lieferschein sein kann) festzuhalten. Je nach Betrieblicher-Situation, sollte umgehend der Schichtführer verständigt werden, der Produktion Info gegeben werden und ggf.