Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Kiel, 30. 2019 Dr. Heiner Garg Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
(2) Über Absatz 1 hinaus ist Freistellung von der Arbeit zu gewähren wenn ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer Maßnahme zur Qualifizierung zum Erwerb der Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter teilnehmen, in besonders vom Träger der Maßnahme zu begründenden Ausnahmefällen ist Freistellung von der Arbeit zu gewähren, wenn ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund einer besonderen Qualifikation für die organisatorische Durchführung einer Veranstaltung der Jugendarbeit unverzichtbar sind. (3) Die Freistellung kann im Einzelfall nur versagt werden, wenn ein unabweisbares betriebliches Interesse entgegensteht. § 2 Erstattung von Verdienstausfall (1) Der Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls soll mindestens zwei Wochen vor Beginn einer Maßnahme nach § 1 Absatz 1 oder 2 bei dem zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe oder bei einem anderen von ihm beauftragten Träger mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular beantragt werden. Jugend und Ehrenamt - Cenk Gönül. (2) Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat dafür Sorge zu tragen, dass der Antrag unterschrieben mit Bestätigung des Trägers der Maßnahme rechtzeitig bis zu der in Absatz 1 genannten Frist dem zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe oder dem von ihm beauftragten Träger zugeht.
13) Gesetz über Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Jugendarbeit v. 8. Juli 1998. 14) Gesetz des Freistaates Sachsen über die Erteilung von Sonderurlaub an Mitarbeiter in der Jugendhilfe v. August 1991 (GVBl S. 323). 15) Gesetz über Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der außerschulischen Jugendbildung v. Juli 1977 (GVBl S. 190).