Deutschland und die USA arbeiten bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung enger zusammen. Das Abkommen zur Umsetzung des sogenannten Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) regelt den gegenseitigen Datenaustausch steuerrelevanter Informationen zwischen beiden Ländern. Dazu gehören beispielsweise der Konto- oder Depotsaldo, Zinsen, Dividenden und weitere Erträge. Betroffen sind Konto- und Depotinhaber mit US-Steuerpflicht. Sie müssen von Banken, Sparkassen, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Bausparkassen in Deutschland an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden. BZSt - FATCA-Abkommen. Das BZSt leitet die Informationen an die US-amerikanische Finanzverwaltung weiter. Die Kreditinstitute prüfen mit Hilfe vorgegebener Merkmale, ob eventuell ein Kunde steuerpflichtig in den USA sein könnte. Dies kann eine US-Staatsbürgerschaft oder ein dauerhafter Wohnsitz in den USA sein – aber auch der Geburtsort, eine Postanschrift, eine Telefonnummer in den USA oder ein Dauerauftrag zugunsten eines US-amerikanischen Kontos.
Dieses leitet die Daten in den US-Fiskus weiter. Fazit FATCA umfasst die Datenerfassung, Datenprüfung und ggf. das Datenreporting an die US-Finanzbehörden, vorzunehmen durch die deutschen Banken und weiteren Finanzinstitute auf Basis der Selbst-Auskunft ihrer Kunden. Selbstauskunft hinterlegen (Unternehmen/Vereine). Das könnte Sie auch interessieren: Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Schweiz - die Steuerhoheit liegt bei Kantonen und Gemeinden. Weiterlesen Besteuerung von Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Mit zehn Prozent Ertrags- und Einkommensteuer (FlatTax) hat Bulgarien neben Zypern die geringsten Steuern in der EU. Weiterlesen
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Selbstauskunft über Ihre steuerliche Ansässigkeit Wir sind gesetzlich verpflichtet, von Ihrem Unternehmen bzw. Verein eine Selbstauskunft über Ihre steuerliche Ansässigkeit einzuholen. Füllen Sie diese bitte auch dann aus, wenn Sie im Inland steuerlich ansässig sind. Bei steuerlich im Ausland ansässigen Unternehmen/Vereinen sind wir verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern jährlich u. a. Kontosalden und Erträge zu melden. FATCA - Steuer-Informationsaustausch | Naspa. Von dort aus werden die Informationen an die zuständige ausländische Finanzbehörde weitergeleitet. Weitere Informationen zum internationalen Informationsaustausch (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz und FATCA-USA-Umsetzungsverordnung) finden Sie unter. Bitte reichen Sie die ausgefüllte Selbstauskunft ausgedruckt und unterschrieben bei uns ein. Sofern Sie keine Selbstauskunft abgeben, sind wir verpflichtet, die Konten Ihres Unternehmens/Vereins für Verfügungen zu sperren.
Die meldepflichtigen Informationen des Abkommens umfassen grundlegende Kontoinformationsdaten für das vorangegangene Kalenderjahr (Kontostand, Erträge) und persönliche Angaben des gemeldeten Kontoinhabers, die zur genauen Zuordnung der Person dienen. Fatca selbstauskunft vereinigte staaten von. Dazu gehören beispielsweise auch Vor- und Nachname, Steueridentifikationsnummer, Adresse und Geburtsdatum. Die Datenerhebung dient dem Zweck, die Vollständigkeit und Richtigkeit der maßgebenden Besteuerungsgrundlagen hinsichtlich Kapitaleinkünfte zu verbessern und somit ein vollumfängliches Besteuerungsverfahren gewährleisten zu können, indem ein Austausch von Kontoinformationen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland stattfindet. In der Bundesrepublik Deutschland ist das BZSt für die Annahme und Weiterleitung der Finanzkontendaten zuständig. Die erhobenen Daten deutscher meldepflichtiger Finanzinstitute gelangen über die Weiterleitung durch das BZSt direkt an die Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika "Internal Revenue Service ( IRS)" und stehen dem dort für die Besteuerung zuständigen Wirkungsbereich zur Verfügung.