Ferner seien die Schaukästen in der Halle nicht geeignet, da die Mitarbeiter hierfür ihre Arbeit niederlegen müssten. Durch den Einsatz von Monitoren könnten Informationen jedoch schneller aktualisiert und grafisch besser dargestellt werden. Der Arbeitgeber weigerte sich die entsprechenden Monitore bereit zu stellen, woraufhin der Betriebsrat Klage erhob. Das entschied das Gericht: Das Gericht lehnte die Klage des Betriebsrats ab. Es bestehe kein Anspruch gem. § 40 Abs. 2 BetrVG. So müsse der Arbeitgeber zwar die erforderliche Informations- und Kommunikationstechnik für die Betriebsratsarbeit zur Verfügung stellen. Diese müsse jedoch auch im konkreten Einzelfall erforderlich sein. So könne der Betriebsrat die Belegschaft auch mit geschriebenen und ausgedruckten Aushängen ausreichend informieren. BR-Forum: Wahlwerbung für eine Betriebsratswahl an den offiziellen schwarzen Brettern des Betriebes? | W.A.F.. Ein bloßer Zeitvorteil durch die schnelle Übertragung auf den Monitor, rechtfertige eine Anschaffung nicht. Auch könne der Betriebsrat weitere bzw. bessere Standorte für seine Schaukästen und Pinnwände verhandeln, falls diese unzureichend sind.
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, dass er ihm ein sogenanntes Funktionspostfach zur Verfügung stellt. Der Anspruch darauf besteht auch dann, wenn der Betriebsrat das Intranet der Firma und das Schwarze Brett nutzen kann. Bei der Beurteilung, welche Kommunikationstechnik er benötigt, hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum. Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, dass er ihm ein sogenanntes Funktionspostfach zur Verfügung stellt. 18. 09. 2016 Der Betriebsrat eines Logistik- und Telekommunikationsbetriebes mit etwa 1. Öffentlichkeitsarbeit vom Betriebsrat: Schwarzes Brett muss reichen. 000 Mitarbeitern ließ der Belegschaft regelmäßig aktuelle Infos zukommen. Hierfür nutzte er einerseits verschiedene Schwarze Bretter, andererseits einen Blog im Unternehmens-Intranet. Den Blog empfing ein Drittel der Belegschaft als RSS-Feed. Einen Newsletter des Betriebsrats versandte die Personalabteilung alle vier Wochen an die Mitarbeiter. Hinweis: RSS-Feed, steht für »Really Simple Syndication« = wirklich einfache Anwendung und wird verwendet, um Nachrichten oder Inhalte von Webseiten miteinander zu verbinden.
Dies gilt auch, wenn er über einen eigenen Blog im betriebsinternen Intranet verfügt. Dem Betriebsrat steht bei der Entscheidung, ob die beanspruchte Kommunikationstechnik erforderlich i. S. v. § 40 Abs. 2 BetrVG ist, ein Beurteilungsspielraum zu ( LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 8. 10. 2015, 5 TaBV 23/15). Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Schwarzes brett betriebsrat free. Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Bei gut funktionierender Kommunikation steigt das Ansehen des Betriebsrats, die Effektivität nimmt zu und die Arbeit macht noch mehr Freude. Öffentlichkeitsarbeit klappt, wenn nur eine einzige Person im Gremium begeistert davon ist. Lust darauf zu haben, ist die Grundbedingung für erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit (auch wenn diese Arbeit manchmal mühsam ist). Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit heißt: Die Kolleginnen und Kollegen wissen, was das Gremium tut. Sie haben Vertrauen in das Gremium. Sie unterstützen das Gremium. Die Kolleginnen, Kollegen und das Gremium hinter sich zu wissen, ist wichtig, um kraftvoll arbeiten zu können. Wenn man "Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit" sagt, bricht einem fast die Zunge. Darum empfehle ich den Begriff Redaktion. Schwarzes brett betriebsrat art. Redaktion des Gremiums. Redaktion klingt flexibel, Redaktion macht Spaß. Schaffen Sie Transparenz Manche Betriebsratsvorsitzende wünschen keine Öffentlichkeitsarbeit. Sie wollen keine Transparenz. Verständlich, auf dem kurzen Weg lassen sich Verhandlungen schnell zu Ergebnissen führen, man muss sich nicht großartig erklären.
Sie dürfen insbesondere ihre Kollegen während der Arbeitszeit an ihrem Arbeitsplatz im Betrieb aufsuchen, um sich kurz vorzustellen, einen Handzettel auszuteilen oder auf die Möglichkeit aufmerksam zu machen, dass sie nach der Arbeitszeit für ein Gespräch zur Verfügung stehen. Der Betriebsablauf und der Frieden im Betrieb dürfen dabei nicht gestört werden. Die Betriebsratskandidaten dürfen auch durch Aushänge bekannt geben, wo und wann sie den Wählern für Fragen zur Verfügung stehen. Dies kann beispielsweise in einer Kandidatensprechstunde der Fall sein, in der sie dann auch ihre Vorstellungen von der Betriebsratsarbeit erläutern können. Der Arbeitgeber "muss" ermöglichen, dass Aushänge und Plakate an gut sichtbaren Stellen platziert werden können. Schwarzes brett betriebsrat funeral home. Eine vom Arbeitgeber vorgegebene Begrenzung hinsichtlich der Größe von Plakaten oder Aushängen, zum Beispiel auf DIN A4, ist grundsätzlich nicht zulässig. Betriebsratskandidaten können beispielsweise auch durch die Verteilung von Wahlwerbegeschenken, die einen Hinweis auf ihre Gewerkschaft enthalten dürfen, auf sich aufmerksam machen.
Allerdings muss die Technik auch im Einzelfall erforderlich sein. Daran fehle es, weil der Betriebsrat die Belegschaft auch mit am Computer geschriebenen und ausgedruckten Aushängen hinreichend informieren kann. § 43 Mitbestimmung des Betriebsrates / 1. Räumlichkeiten, "Schwarzes Brett" u.a. | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Allein der Zeitvorteil, der sich aus der direkten Übertragung auf einen Monitor ergebe, rechtfertige nicht die Anschaffung von Monitoren und der nötigen Technik. Außerdem stehe es dem Betriebsrat frei, mit dem Arbeitgeber über bessere Standorte für die Schaukästen und Pinnwände zu verhandeln, falls diese schlecht zugänglich sind. Praxistipp: Niemals auf eigene Kosten! Das Hessische LAG hat zwar nicht zu Gunsten des Betriebsrats entschieden, bietet Betriebsräten aber zwei wichtige Informationen: Zum einen weist das Gericht darauf hin, dass der Betriebsrat auch die Verlegung eines Schaukastens oder einer Pinnwand durchsetzen kann, damit die Belegschaft seine Aushänge besser wahrnimmt. Zum anderen stellt das Gericht klar, dass der Arbeitgeber die Kosten für die erforderliche Technik tragen muss, und niemand sonst.