Die Eingruppierung von angestellten Lehrkräften orientiert sich ebenfalls an der beamtenrechtlichen Besoldung. Hierbei wird die Zuordnung der jeweiligen Vergütungsgruppe zu den entsprechenden Besoldungsgruppen in den Tarifbereichen der Kommunen und der Länder getrennt festgelegt. 3. 1 Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Für den Bereich der VKA gilt aufgrund der Bemerkung Nr. 5 zur Anlage 1a zum BAT nicht die Allgemeine Vergütungsordnung. Allgemeine vergütungsordnung fiap.asso.fr. Die Vergütung richtet sich nach den Richtlinien über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte an allgemeinbildenden und an berufsbildenden Schulen in der Fassung vom 1. 1999. Die Lehrkräfte können nach Abschnitt A der Richtlinien in die Vergütungsgruppen des BAT eingruppiert werden, die nach Maßgabe der nachstehenden Übersicht den Besoldungsgruppen entsprechen, denen die vergleichbaren beamteten Lehrkräfte angehören. Besoldungsgruppe Vergütungsgruppe A7 VIb A8 Vc A9 Vb A10 IVb A11 und A11a IVa A12 und A12a III A13 und A13a II A14 und A14a Ib A15 Ia A16 I Für Lehrkräfte, die nicht unter Abschnitt A fallen, regelt Abschnitt B die Eingruppierung nach den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen, Schulformen und -stufen.
Vielmehr erforderte die Regelung des Bewährungsaufstiegs im Bereich Bund/TdL als auch das neue Vergütungssystem im Bereich der VKA eine differenzierte inhaltliche Umsetzung. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich TVöD Office Professional 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
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** in der bis zum 30. 09. 2005 geltenden Fassung Vergütungsgruppe IV b 1. Angestellte nach fünfjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 3. (Hierzu Anmerkung Nr. 5) 2. Angestellte nach mehrjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 4 oder 5. 5) Vergütungsgruppe V b 1. Allgemeine Vergütungs-grundsätze. Angestellte nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 3. (Hierzu Anmerkungen Nrn. 3 und 5) 2. Angestellte nach mehrjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 5 oder 7. 5) 3. Angestellte nach einjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 6. 5) 4. Angestellte, die sich dadurch aus der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 6 herausheben, dass sie auch Ausführungen bis zur Dauer von einer Minute inhaltlich richtig aus mehr als zwei fremden Sprachen ins Deutsche und umgekehrt mündlich übertragen. 5. Angestellte, die sich dadurch aus der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 6 herausheben, dass sie in nicht unerheblichem Umfange alleinverantwortlich in mehr als zwei fremden Sprachen Druckkorrekturen vornehmen.
V. einschließlich Jahressonderzahlungen, vermögenswirksamer Arbeitgeberleistungen und der Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge Interesse? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung oder deine Fragen per E-Mail an: (max. 3 MB) oder per Post an: FiPP e. – Fortbildungsinstitut für die pädagogische Praxis Frau Nadine Klein Sonnenallee 223a, 12059 Berlin