Die Stadtentwässerung ist für die Entwässerung und die Abwassergebühr zuständig, aber der Gebührenbescheid kommt von den Stadtwerken. Wie hängt das zusammen? Die Stadtentwässerung legt die Gebührenhöhe fest. Die Berechnungseinheiten für die Berechnung der Schmutzwassergrundgebühr und die befestigten und bebauten Flächen für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr teilt der Kunde der Stadtentwässerung mit. Aber außerdem benötigen wir die Frischwassermenge, die verbraucht wurde, denn dafür wird die Schmutzwassergebühr bezahlt. Hier kommt die Stadtwerke Glückstadt GmbH ins Spiel. Die Stadtwerke liefern fast überall in Glückstadt das Wasser. Die Stadtwerke kennen also die Wassermenge und schicken dem Kunden eine Wasserrechnung. Es bietet sich an, mit der gleichen Infrastruktur die Gebührenbescheide der Stadtentwässerung zu erstellen und zu versenden. Deshalb zahlen Sie an die Stadtwerke Ihre Gebühren und nicht direkt an die Stadtentwässerung. So weit so gut, aber wer macht jetzt was?
Das ist sehr vorteilhaft gerade wenn man Fragen hat nach den Tarifen oder einmal die Tarife gern wechseln möchte. Das Stadtgebiet Glückstadt wird von diesem Anbieter bedient und deshalb sind auch die Preise am Markt orientiert. Ich gebe 5 Sterne für diesen Service. Die Mitarbeiter sind sehr kompetent und zuvorkommend, denn das ist ja ihr Geschäft von dem sie wirklich viel verstehen. Die Stadtwerke Glückstadt sind Anbieter die auf einem überschaubaren Gebiet operieren und so ist auch die Serviceleistung dementsprechend optimiert. Ich finde diese Leistung kann sich sehen lassen und besteht eine Qualitätsprüfung, dafür 5 von 5 Sternen.
B. Fachkraftbefähigung) Download LIA Strom SH Verfahrensordnung Sachkundenachweis Download Merkblatt "Eintragung von Installationsunternehmen" Download Antrag zur Eintragung ins Elektroinstallateursverzeichnis Ist Ihr Unternehmen bereits bei einem anderen Netzbetreiber ins Installateurverzeichnis eingetragen, schicken Sie uns bitte eine Kopie des gültigen Installateurausweises Ihres zuständigen Verteilungsnetzbetreibers. Kontakt Team MSR Telefon: 04821 774-139 Versorgungsgebiet der Stadtwerke Itzehoe GmbH Sollten Sie in einem von den Stadtwerken versorgten Gebieten eine Installationsausführung planen, bitten wir Sie vorab zu prüfen, ob die Stromversorgung in unserem Netzgebiet sichergestellt werden kann. Download Netzgebiet Strom Technische Anschlussbedingungen Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz Die Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung (TAB Mittelspannung) der Stadtwerke Steinburg GmbH gelten für den Anschluss von Bezugs- und Erzeugungsanlagen an das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH, der Stadtwerke Glückstadt GmbH, der Stadtwerke Itzehoe GmbH und der Stadtwerke Wilster, sowie bei Erweiterungen oder Änderungen bestehender Kundenanlagen.
Abzugszähler für Gartenwasser Wenn Sie für die Gartenbewässerung Trinkwasser aus der Leitung nutzen, müssen Sie für diese Menge keine Schmutzwassergebühr bezahlen – sie wird ja nicht der Schmutzwasserleitung zugeführt. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie auf Ihrem Grundstück einen sogenannten Abzugszähler installieren lassen. Dieser misst, welcher Anteil an Ihrem gesamten Frischwasserverbrauch zur Gartenbewässerung dient. Ein Abzugszähler wird nicht durch die SEG gestellt. Der Einbau muss von Ihnen selbst beauftragt und auf Ihre Kosten von einem zugelassenen Installationsunternehmen (gem. Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. ) durchgeführt werden. Ortsveränderliche Abzugszähler (z. B. unterschraubbare Zähler an einer Außenzapfstelle) sind nicht zulässig. Das gilt auch, wenn ein Fachunternehmen sie angeschlossen hat. Bitte beachten Sie auch, dass die Eichzeit nach 6 Jahren abläuft. Der Zähler ist dann ebenfalls von einem Fachunternehmen entweder neu zu eichen oder gegen einen neuen Zähler auszutauschen.