In Darmstadt haben die Stadtverordneten deshalb beschlossen, Proteste direkt vor den Beratungsstellen zu verbieten. Eine emotionale Debatte Das Problem ist komplex, darüber sind sich Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und Gender-Forschung, und Noreen von Schwanenflug, Hessische Landesvorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes, einig. Sie halten zwar beide die Pflicht, den Zugang zu vertraulicher Beratung zu schützen, für dem Versammlungsrecht übergeordnet. Während sich von Schwanenflug aber für Lösungen auf kommunaler oder Landesebene ausspricht, macht Lembke deutlich: "Das Problem kann nur auf Bundesebene gelöst werden. " Schließlich gehe es um das Persönlichkeitsrecht der Frau, das ebenfalls im Bundesrecht verankert sei. Auch zu der Idee, die "Schutzzonen" in das hessische Versammlungsrecht aufzunehmen, äußerte sie sich eher vorsichtig: "Sobald es ums Versammlungsrecht geht, wird die Debatte immer sehr emotional", warnt sie. "Außerdem: Was machen Sie, wenn die Abtreibungsgegner ihre Versammlung auf einmal Gottesdienst nennen?
RÜSSELSHEIM – Vier Rechtsreferendarinnen und –referendare absolvieren derzeit ihre Verwaltungsstation beim Rechtsamt der Stadt Rüsselsheim am Main. Eine solche Station ist neben weiteren Praxisanteilen im Zivil- und Strafrecht sowie im Anwaltsberuf verpflichtend, bevor die Nachwuchsjuristinnen und –juristen ihr zweites Staatsexamen ablegen können. "Eine gute Ausbildung ist auch für Referendarinnen und Referendare für das spätere Berufsleben viel wert", sagte Oberbürgermeister Udo Bausch bei einer Begrüßung im Rathaus. Da er selbst Jurist ist, freue es ihn, dass das Rüsselsheimer Rathaus als Verwaltungsstation sehr beliebt sei. Dies spreche für die umfassende Anleitung und Betreuung, die das Rechtsamt unter Leitung von Noreen von Schwanenflug biete. So sei es beachtlich, dass im Durchschnitt im Jahr zirka 13 Rechtsreferendare ihren Praxisanteil im Rüsselsheimer Rathaus absolvieren. Die vier Anwärterinnen und Anwärter haben ihr erstes Examen an unterschiedlichen Universitäten abgelegt. Dazu zählen die Hochschulen Augsburg, Mainz und Mannheim sowie die European Business School Universität Wiesbaden.
Ganz im Gegenteil wird aus unterschiedlichen Richtungen regelmäßig auf die Vorzüge dieses Instruments hingewiesen, jüngst etwa von der OECD in ihrer Veröffentlichung über die "Öffentliche Vergabe in Deutschland" aus dem Jahr 2019. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, vor welche Hürden kooperationswillige öffentliche Auftraggeber trotz dieser einhelligen Belobigung in der Praxis gestellt werden. RECHTSPRECHUNG KOMMUNALRECHT BVerfG, Beschl. v. 1. 7. 2020 – 1 BvR 2838/19 Rückforderung von Trinkwasseranschlussbeiträgen in Altanschließerfällen BVerwG, Urt. 11. 9. 2019 – 6 C 15/18 Datenschutzrechtliche Deaktivierungsanordnung gegen Facebook-Fanpagebetreiber OVG Bautzen, Beschl. 2020 – 6 B 368/20 "Querdenker"-Demonstration in Leipzig BAURECHT BVerwG, Urt. 27. 8. 2020 – 4 CN 4/19 Wiedernutzbarmachung von Flächen als Maßnahme der Innenentwicklung OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. 15. 2020 – OVG 2 B 10/17 Funktionslosigkeit des Berliner Baunutzungsplans OVG Magdeburg, Beschl. 17. 2020 – 2 L 136/19 Befugnis Dritter zur Anfechtung einer denkmalrechtlichen Abbruchgenehmigung VGH Kassel, Beschl.