Die Grünen-Landtagsfraktion hält das Verbot, in NRW schulintern eine Maskenpflicht zu verhängen, für rechtlich zweifelhaft. Man werde Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) über eine Anfrage im Landtag zu einer Stellungnahme auffordern, sagte die bildungspolitische Sprecherin der Oppositionsfraktion, Sigrid Beer, am Dienstag. Seit Montag ist die landesweite Maskenpflicht in Klassenzimmern in NRW abgeschafft. Gebauer hatte zwar betont, dass es kein Verbot gebe, weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen - dann auf rein freiwilliger Basis. Es sei den Schulen aber nicht gestattet, schulinterne Maskenpflichten zu etablieren. Yvonne gebauer inklusion in den fokus. Beer sagte, ein solches Verbot sei nicht nachvollziehbar, wenn Schülerschaft, Eltern und Lehrkräfte allesamt eine Maskenpflicht befürworteten. Die Lehrergewerkschaft GEW teile die Skepsis der Grünen. Das Schulministerium wies erneut daraufhin, dass mit der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes die rechtliche Grundlage für die Anordnung der allgemeinen Maskenpflicht an Schulen in NRW entfallen sei.
Nordrhein-Westfalen will bei der Umsetzung der Inklusion an Schulen umsteuern. Am Freitag legte die Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) die Eckpunkte für die Neuausrichtung beim gemeinsamen Unterricht vor: "Wir werden die Angebote an Schulen des Gemeinsamen Lernens bündeln und eindeutige Qualitätskriterien einführen", sagte die Schulministerin bei der Vorstellung des Programms. Das Gemeinsame Lernen kann demnach künftig nur dann an weiterführenden Schulen eingerichtet werden, wenn dort bestimmte Standards erfüllt sind. So muss ein pädagogisches Konzept für die inklusive Bildung vorliegen, die räumlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein, es müssen Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung vorhanden sein und das Kollegium muss systematisch fortgebildet werden. Yvonne gebauer inklusion school. Für jede Inklusionsklasse gibt es eine halbe Stelle zusätzlich Klassengröße, Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Personalbemessung sollen klar geregelt werden. Die weiterführenden Schulen sollen künftig so viele Schülerinnen und Schüler aufnehmen, dass sie Eingangsklassen bilden können, in denen durchschnittlich 25 Schülerinnen und Schüler lernen, davon im Schnitt drei mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
Çelik betont: "Um den Fachkräftemangel zu kompensieren, legt das Ministerium nun ein Konzept vor, das multiprofessionelles Arbeiten an Grundschulen ohne ausreichende Ressource an ausgebildeten Lehrer*innen vorsieht. Das ist nicht hinnehmbar. Zustimmung | FDP-Fraktion-NRW. Es geht zu Lasten der Qualität der inklusiven Bildung und zu Lasten der Kinder, der Eltern und der Beschäftigten. " Als unglaubwürdig bezeichnen die Vertreter*innen des Bündnisses darüber hinaus die Festlegung von Qualitätskriterien für inklusive Grundschulen, die seit der "Neuausrichtung" der Inklusion schon für die Schulen der Sekundarstufe behauptet, aber niemals eingelöst worden sind. Die Fortbildung des Kollegiums gelte als erfüllt, wenn einzelne Lehrkräfte beliebige Fortbildungen besuchen. Und die Versorgung der Schulen mit sonderpädagogischer Expertise stehe vielerorts nur auf dem Papier. Statt Flickschusterei und Mangelverwaltung bräuchten die Grundschulen endlich eine transparente und wirksame Strategie für die Verwirklichung des selbstverständlichen und qualitätvollen Gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne Behinderung am Wohnort.
Mit dem Belastungsausgleich sollen die inklusionsbedingten Mehraufwendungen der Schulträger im Bereich der Sachkosten (zusätzlicher Raumbedarf, Herstellung von Barrierefreiheit, Zusatzbedarf bei der Schülerbeförderung und für die Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel) ausgeglichen werden. Mit der Inklusionspauschale können die kommunalen Schulträger das gemeinsame Lernen an den Schulen über die rechtlich im Sozialgesetzbuch verankerte Schulbegleitung hinaus zusätzlich durch den Einsatz nicht-lehrenden Personals unterstützen. Für die Schuljahre 2014/2015 bis 2022/2023 stellt das Land für den Belastungsausgleich insgesamt 170 Millionen Euro bereit, als Inklusionspauschale 300 Millionen Euro. Yvonne Gebauer in Zwillbrock: Lehrermangel, Inklusion, Masken | Vreden. Das Ministerium für Schule und Bildung zahlt den Belastungsausgleich und die Inklusionspauschale für jedes Schuljahr spätestens am 1. Februar an die Gemeinden und Kreise aus. "Inklusion ist ein gelebter Prozess, der sich nicht in Zahlen ausdrücken darf, sondern in einem positiven Vertrauen in die handelnden Akteure.