Im Anschluss erhalten Sie Ihre Teilnehmerinformationen per E-Mail und können zum gewünschten Termin teilnehmen. Steuer-Webinare 2022: Alle Themen & Termine auf einen Blick WISO Steuer-Web Werbungskosten als Arbeitnehmer: Arbeitszimmer und Arbeitsmittel / Alles zu Corona und Kurzarbeit 02. 03. 2022 17:30-19:00 Uhr Werbungskosten als Arbeitnehmer: Arbeitszimmer und Arbeitsmittel / Alles zu Corona und Kurzarbeit 10. 05. 2022 WISO Steuer-Sparbuch Werbungskosten als Arbeitnehmer: Arbeitszimmer und Arbeitsmittel / Alles zu Corona und Kurzarbeit 16. 02. 2022 Steuererklärung mit der Steuer-Automatik 15. 2022 Steuererklärung für Vermieter 31. 2022 Werbungskosten als Arbeitnehmer: Arbeitszimmer und Arbeitsmittel / Alles zu Corona und Kurzarbeit 12. 04. 2022 Steuererklärung für Rentner und Kapitalanleger 27. 2022 tax Steuer 14. 2022 Steuererklärung mit der Steuer-Automatik 09. 2022 Steuererklärung für Vermieter 05. Steuererklärung für Studenten 👩🎓 Dein kompletter Guide | Steuerbot. 2022 Steuererklärung für Rentner und Kapitalanleger 25. 2022 Sie möchten lernen wie man Steuern sparen kann?
Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Beziehen Steuerpflichtige ausschließlich Lohn oder Gehalt aus einer Arbeitnehmertätigkeit, müssen sie nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen eine Steuererklärung abgeben. Die Einkommenssteuer, die auf den Arbeitslohn anfällt, wird nämlich bereits jeden Monat anteilig als Lohnsteuer vom Arbeitslohn abgezogen und an den Staat abgeführt. Damit sind die Einkünfte grundsätzlich bereits versteuert. In bestimmten Fällen wird allerdings vermutet, dass der Lohnsteuerabzug alleine die steuerlichen Pflichten nicht abschließend berücksichtigt. Dann sind Arbeitnehmer*innen doch verpflichtet, fristgerecht eine Steuererklärung abzugeben. Was Studenten:innen von der Steuer absetzen können. Zur Abgabe verpflichtet sind: · Steuerpflichtige, die neben Einkünften aus einer Arbeitnehmertätigkeit zusätzlich Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro (z. B. Renteneinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) bzw. Lohnersatzleistungen erhalten haben, die dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen und mehr als 410 Euro betragen.
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