Arbeitshilfe Juli 2016 Kinderbetreuungszuschuss (steuerfrei) – Muster Zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder Download Kinderbetreuungszuschuss (steuerfrei) Datei öffnen Ein vom Arbeitgeber gezahlter Kinderbetreuungszuschuss, § 3 Nr. 33 EStG, für die Unterbringung im Kindergarten oder bei einer Tagesmutter ist unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Voraussetzungen müssen zwingend eingehalten werden: Der Zuschuss muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden, Gehalt darf nicht umgewandelt werden. Die tatsächlichen Kosten der Kinderbetreuung müssen nachgewiesen werden. Er darf nur für Kinder gezahlt werden, die noch nicht schulpflichtig sind. Die Schulpflicht regeln die entsprechenden landesrechtliches Schulgesetze. Login | akademie.de - Praxiswissen für Selbstständige. Für Kinder, die zwar das sechste Lebensjahr vollendet haben, aber mangels Schulreife zurückgestellt sind, darf der Kinderbetreuungszuschuss auch steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden. Die Kinderbetreuung muss außer Haus erfolgen und die Kosten dürfen nur für die Betreuung verwendet werden.
Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Arbeitgeberleistungen zur kostenlosen oder verbilligten Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen einschließlich Unterkunft und Verpflegung. Arbeitgeberleistungen für den Unterricht eines Kindes sowie für Leistungen, die nicht unmittelbar der Betreuung eines Kindes dienen, z. B. Antrag kindergartenzuschuss arbeitgeber muster 4. für die Beförderung zwischen Wohnung und Kindergarten, sind lohnsteuerpflichtig. Zahlungen des Arbeitgebers an einen Kindergarten oder eine vergleichbare Einrichtung, wodurch er für die Kinder seiner Arbeitnehmer ein Belegungsrecht ohne Bewerbungsverfahren und Wartezeit erwirbt, sind den Arbeitnehmern nicht als Arbeitslohn (geldwerter Vorteil) zuzurechnen. Übernimmt der Arbeitgeber jedoch die Kosten für die Vermittlung einer Unterbringungs- und Betreuungsmöglichkeit eines (bestimmten) Kindes durch Dritte, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Loggen Sie sich ein oder werden Sie Mitglied Primäre Reiter Login (aktiver Reiter) Passwort vergessen/zurücksetzen Alte Login-Daten E-Mail E-Mail-Adresse bitte eingeben. Passwort Geben Sie bitte Ihr Passwort ein. Mitglied werden Probleme? Ich habe mein Passwort vergessen Ich kenne meine bei der Anmeldung genutzte E-Mail-Adresse nicht mehr, aber ich habe mich vor dem 2. Dezember 2020 angemeldet und kenne meinen Nutzernamen und das Passwort. Folgendes trifft auf mich zu: Ich habe keinen Zugriff auf meine bei der Anmeldung genutzte E-Mail-Adresse oder habe diese vergessen. Ich kenne meine alten Anmeldedaten nicht mehr (Loginname/Passwort-Kombination vor dem 2. 12. 2020). Schreiben Sie dann bitte an. Geben Sie bitte in der E-Mail Ihre Mitgliedsnummer, Vertragsnummer oder ersatzweise eine Rechnungsnummer an. Antrag kindergartenzuschuss arbeitgeber muster k. Wir nehmen baldmöglichst mit Ihnen Kontakt auf.
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Zuschuss anstelle einer Lohnerhöhung zahlen Zu beachten ist, dass der Zuschuss nicht in die Tasche des Arbeitnehmers fließen darf, sondern direkt an den Kindergarten, die Kinderkrippe oder eine vergleichbare Einrichtung, wie etwa eine Tagesmutter oder eine Wochenpflegestelle zu zahlen ist. Darüber hinaus ist es nicht möglich, für den Zuschuss zum Kindergarten den Lohn entsprechend zu kürzen. Diese steuerfreie Leistung muss immer zusätzlich zum Lohn erbracht werden. Es ist allerdings möglich den Zuschuss zur Kinderbetreuung anstelle einer Lohnerhöhung zu zahlen. Nur Zuschüsse, die zum Gehalt gezahlt werden, bleiben steuerfrei. Antrag kindergartenzuschuss arbeitgeber master in management. Verzichten Sie also auf eine Gehaltserhöhung und beantragen Sie lieber einen Kindergartenzuschuss. Begünstigt sind alle nicht schulpflichtigen Kinder Begünstigt sind alle nicht schulpflichtigen Kinder. Hierbei wird das jeweilige landesrechtliche Schulgesetz zugrunde gelegt. Nicht geprüft wird die Schulpflicht bei allen Kindern, die das sechste Lebensjahr bisher nicht vollendet haben beziehungsweise die im laufenden Kalenderjahr nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden.