B. hoheitlich und unternehmerisch tätige juristische Person des öffentlichen Rechts) oder die insgesamt nicht unternehmerisch tätig ist, wenn ihr eine USt-IdNr. erteilt worden ist. Ort der sonstigen leistung hotelübernachtung deutsch. Dies betrifft insbesondere staatliche oder halbstaatliche Organisationen oder Hoheitsbetriebe. Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die sowohl hoheitlich als auch unternehmerisch [2] tätig sind, kommt es für die Frage der Ortsbestimmung nicht darauf an, ob die Leistung für den unternehmerischen Bereich bezogen wird [3], die Leistungen gelten immer als dort ausgeführt, wo der Leistungsempfänger ansässig ist. [4] Dies gilt auch stets für Gebietskörperschaften des Bundes und der Länder. Ausnahme bei Leistungsbezug für den privaten Bedarf des Personals § 3a Abs. 2 UStG ist bei einem Leistungsbezug durch eine juristische Person aber dann nicht anwendbar, wenn Leistungen für den privaten Bedarf des Personals oder eines Gesellschafters bezogen werden. Wird die sonstige Leistung an eine Betriebsstätte des Leistungsempfängers ausgeführt, ist der Ort der die Leistung empfangenden Betriebsstätte maßgebend.
B. Türen, Fenster, Dächer, Treppenhäuser und Aufzüge, Sachen, Ausstattungsgegenstände oder Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder einem Bauwerk installiert sind, und die nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude oder das Bauwerk zu zerstören oder zu verändern. Ausschließlich Grundstücksort maßgeblich Bei sonstigen Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück ist es ohne Bedeutung, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt oder wo der Leistungsempfänger seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Auch die Verwendung einer USt-IdNr. hat keinen Einfluss auf die Bestimmung des Orts der im Zusammenhang mit einem Grundstück ausgeführten Leistung. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind insbesondere: Vermietung von Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen [2] sonstige Leistungen in Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken, z. B. Ort der sonstigen Leistung | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. Leistung des Maklers oder des den Kaufvertrag beurkundenden Notars [3] sowie sonstige Leistungen, die der Erschließung von Grundstücken oder der Vorbereitung oder der Ausführung von Bauleistungen dienen, z.