Ich weiß das hört sich etwas faul an, aber ich lebe gerne nach dem Minimalprinzip und habe damit eine 1, 9 FHR gemacht und meine Ausbildung mit einer ähnlichen Note abgeschlossen. Mit den wirtschaftlichen Modulen hatte ich auch kaum Probleme und es stand jedes mal die 2 vor dem Komma. Nur weil ich mit dem technischen nicht klarkam, heißt das doch nicht ich hätte kein Bock auf BWL. Verlorene Examensklausuren: Was Prüflinge wissen müssen. Re: Prüfungsanspruch verloren und Studiengangwechsel Mit dem Minimalprinzip wirst du im Studium aber nicht weit kommen. FHR und Ausbildung haben mit dem Studium wenig gemein. Ich kenne Leute, die haben einige Prüfungen in ihrer kaufmännischen Arbeit ohne zu lernen mit 1, 0 abgeschlossen. Für das Studium hilft es gar nichts, mit einer 1, 9er FHR "anzugeben" (ich weiß, ist nicht so gemeint) Zum Thema Von Fragensteller94 Ich hätte da eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Heißt das ich könnte jetzt problemlos von Internationale technische Betriebswirtschaft zu einem normalen BWL Studium wechseln, oder darf ich wegen der Exmatrikulation nichts mehr mit BWL studieren?
Somit bedarf es zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eine gewisse Eigeninitiative, die sich aber sehr lohnen kann! Folgende Schritte sind zu empfehlen: 1. Überlegen Sie, was Sie weiterstudieren möchten. Informationen zum Fächerangebot in Baden-Württemberg erhält man über unsere Datenbank Studiengangsuche. Vielleicht besteht die Möglichkeit, in einem anderen Bundesland weiter zu studieren. Die bundesweiten Studienangebote findet Sie hier. Hilfreich kann für Sie auch das Absolvieren des Orientierungstests der Hochschulen in Baden-Württemberg (OT) sein. Der Test kann Ihnen helfen, passende Studiengänge zu finden. 2. Prüfungsanspruch verloren anderes bundesland en. In einem weiteren Schritt sollten Sie mit den Studienberatungsstellen der Wunsch-Hochschulen Kontakt aufnehmen, um Erkundigungen für einen Studiengangwechsel inklusive der dafür geltenden Modalitäten einzuholen.
Auf Anforderung des Dozenten haben sie den Wiederholungsanspruch nachzuweisen (z. durch Vorlage der erfolglosen Klausuren). deutlicher gehts doch gar net?! oder? ich würd dir Raten einfach mal zum Zwischenprüfungsamt zu gehen MfG Zeus das ist mir schon klar. jedoch stör ich mich noch an dem hier: "durch einmalige erfolgreiche Teilnahme an einer für das dritte erwerben. " also hab ich einen versuch zum endgültigen bestehen, d. h. ich könnte 1 klausur nachschreiben. oder kann ich mehrere nachholen und muß dann davon eine erfolgreich bestehen? (@taramis) Abiturient Beiträge: 3 Stehe nun auch 2 Wochen vor der Zwischenprüfung (2. Versuch) und bekomme schon die Panik. Prüfungsanspruch verloren | OnlineBeratungLehramt@HSE. Ich habe nicht das Gefühl, die ganze Sache zu schaffen und werde somit wahrscheinlich die Zwischenprüfung endgültig nicht bestehen. Mir stellt sich ebenfalls die Frage, wie es dann weiter geht. In der ZwiPO stehen keine Konsequenzen. Ich denke einfach mal, dass man exmatrikuliert wird, sollte man nicht bestehen. Kann man dann eigentlich auch etwas anderes studieren, ohne dass Extra-Gebühren anfallen?
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