Die Fjorde bieten eine einzigartige Kulisse bei langen Wanderungen und auch die bergige Landschaft trägt dazu bei. Wer die Möglichkeit hat, Norwegen vom Wasser aus zu erkunden, der wird bei einem Besuch der Hurtigruten nicht mehr aus dem Staunen kommen. In den Städten selbst herrscht geschäftiges Treiben. Obwohl Oslo und Bergen zu den großen norwegischen Städten zählen, sind sie doch kaum mit unseren Großstädten zu vergleichen. Sie sind deutlich kleiner und mit den kleinen Gassen bieten sie einen bewundernswerten Charme. Wer in Norwegen arbeiten und leben möchte, sollte sich gut darüber bewusst sein, dass das Leben dort teurer ist als in Deutschland. Man kann sagen, dass es im Durchschnitt ca. 30% teurer ist, in Norwegen zu leben. Natürlich sind die Löhne auch daran angepasst. Trotzdem sind die Mieten besonders in den größeren Städten sehr hoch. Wer im Zentrum von Oslo oder Bergen leben möchte, muss dafür mit ca. 1750 Euro für ein Apartment tief in die Tasche greifen. Auch die öffentlichen Verkehrsmittel, Lebensmittel und Sachgüter sind deutlich teurer als bei uns.
Die vorausgefüllte Einkommenssteuererklärung wird dem Arbeitnehmer im April des Folgejahres zugesandt. Der Arbeitnehmer muss die Angaben vor Einreichung auf Fehler oder Unvollständigkeit überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Der vorläufige Steuerbescheid ist eine Übersicht über die Beträge, die der Steuerfestsetzung in Norwegen zu Grunde gelegt werden. Dieser wird im Oktober des Folgejahres jeweils an die registrierte Adresse der betroffenen Arbeitnehmer versandt. Es ist daher äußerst wichtig, den Steuerbehörden Adressänderungen mitzuteilen. Steuerpflicht Grundsätzlich wird eine Steuerpflicht in Norwegen für alle Einkünfte begründet, die durch Arbeit in Norwegen oder auf dem norwegischen Kontinentalsockel erwirtschaftet werden. Norwegen hat mit einer Reihe von Staaten Steuerabkommen abgeschlossen, die die Steuerpflicht in Norwegen begrenzen und somit eine Doppelbesteuerung vermeiden können (sog. Doppelbesteuerungsabkommen). Lohnempfänger, die eine Steuerbefreiung nach Steuerabkommen beantragen, müssen dies gegenüber SFU dokumentieren.
1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland 1. 1 Steuerpflicht in Deutschland Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz [1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt [2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. [3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus einer Tätigkeit in Norwegen erzielt, zunächst der deutschen Einkommensteuer. [4] Zudem unterliegt der Arbeitnehmer in Norwegen zumindest der dortigen beschränkten Steuerpflicht. Es entsteht eine Doppelbesteuerung. Doppelbesteuerungsabkommen regelt Besteuerungsrecht Das DBA regelt, welcher der Staaten in einem solchen Fall sein Besteuerungsrecht ausüben darf und welcher auf sein Besteuerungsrecht ganz oder teilweise verzichtet. Für Deutschland als Wohnsitzstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte uneingeschränkt, Deutschland stellt die Einkünfte steuerfrei oder Deutschland besteuert zwar die Einkünfte, rechnet aber die ausländische Steuer an.
Frankfurt - Oslo 1 Stunde 40 Minuten München - Stavanger 1 Stunde 50 Minuten Berlin - Bergen 1 Stunde 30 Minuten Deine ersten Worte! På gjensyn! - Auf Wiedersehen! Takk! - Danke! Jeg snakker ikke norsk. - Ich spreche kein Norwegisch.