Gerne können Sie auch ein zusätzliches Catering bei uns buchen.
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Dieser Termin ist nicht mehr buchbar Datum Freitag, 20. Mai 2022 Uhrzeit 18:00 - 20:30 Uhr Anmeldeschluss Dienstag, 17. Mai 2022 Anmeldung DIE VERANSTALTUNG FÄLLT AUS. Inhalte Zahlreiche Menschen sind vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet und haben Schutz und Sicherheit auch in München gefunden. Kirche2go fragt: Macht beten gesund? - Evangelischer Kirchenverband Köln und Region. Viele Münchner*innen engagieren sich ehrenamtlich und unterstützen die in Not geratenen Menschen aus der Ukraine tatkräftig, unter anderem dadurch, dass sie ihnen eine Unterkunft gewähren. Ein ehrenamtliches Engagement ist ehrenwürdig, kann jedoch auch herausfordernd sein. In unserem Workshop beschäftigen wir uns mit Ihrer neuen Rolle als Ehrenamtliche sowie mit diesen potentiell herausfordernden Situationen. Es erwartet Sie folgendes: – Eine (Selbst)Reflexionsrunde – Sie lernen sich selbst und Ihre neuen Gäste besser kennen. – Regeln einer klaren Kommunikation – Welche Erwartungen und welche "Rechte und Pflichten" gelten für ein Zusammenleben? Wo liegt die Fehlertoleranz? – Nähe und Distanz – Wofür sind Sie als Ehrenamtliche zuständig?
Was gilt für Kontaktpersonen? Für Haushaltsmitglieder besteht bis zur Vorlage des PCR-Testergebnisses keine Quarantänepflicht. Wer mit einer per PCR-Test positiv getesteten Person im Haushalt lebt, persönliche Begegnungen mit Angehörigen anderer Haushalte für einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen reduzieren, insbesondere, wenn sie über keinen ausreichenden Immunstatus aufgrund Impfung oder Genesung verfügen. Es wird empfohlen, sich täglich zu testen. Agenda, Evang.-ref. Kirche Kanton Schaffhausen. Gleiches gilt für sonstige enge Kontaktpersonen infizierter Personen. Darüber hinaus empfiehlt das Gesundheitsamt allen positiv getesteten Personen, ihre engen Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushaltes umgehend über die Infektion zu informieren. Diese sollten sich regelmäßig einem Test unterziehen. Kann ich mich aus der Quarantäne freitesten? Mit Verkürzung der regulären Quarantänepflicht auf fünf Tage entfällt die Möglichkeit des Freitestens. Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen mit Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder zu pflegenden Personen müssen dem Gesundheitsamt ein negatives PCR-Ergebnis oder einen negativen Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorlegen, bevor sie ihre Arbeit nach einer Infektion wieder aufnehmen dürfen.