Doch nicht nur für Speisen gilt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung. Gleiches gilt auch für Getränke. Hier ist es längst nicht nur der Alkohol- oder Koffeingehalt, der für den Gast eine relevante Information darstellt. Insbesondere Farbstoffe, Gluten, Laktose und Sulfite sind Bestandteil vieler Getränke. Ob zum Schutz vor kurzem Verfallsdatum, des Geschmacks oder der Optik wegen, Gastronomen und Hoteliers müssen um die Zusammensetzung der angebotenen Getränke wissen und sie auf bestimmte Art und Weise auszeichnen. Elemente der Kennzeichnung Sind bestimmte Allergene enthalten? Handelt es sich nun um einen Saft oder eine Schorle? Nach den Antworten auf solche grundlegenden Fragen sollte der Gast nicht lange suchen müssen. Daher gilt es beispielsweise, die genaue Verkehrsbezeichnung eines Produktes anzugeben. Im Bereich der alkoholfreien Getränke sollten sich Gastronomen und Hoteliers daher mit den Unterschieden zwischen Nektar, Fruchtsaft und Co. Allergene und zusatzstoffe aushang. auskennen. Näheres hierzu finden Gastronomen und Hoteliers in dem Artikel " Unterschiede und Merkmale bei Saft, Nektar und Co.
Alle Inhalte zu alkoholfreie Getränke im Überblick Alkoholfreie Getränke in der Gastronomie und Hotellerie Kalkulation und Gewinn bei alkoholfreien Getränken Getränke und Gewinn in der Gastronomie Tipps zur optimalen Preiskalkulation von alkoholfreien Getränken Getränke in der Gastronomie: Hygiene und Dokumentation Alkoholfreie Getränke in der Gastronomie: Tipps zu HACCP und Hygiene bei Getränken Alkoholfreie Getränke: Regeln und Pflichten Die Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen bei Getränken Saft, Nektar, Fruchtsaft und Co. – Unterschiede und Merkmale Marketing und Trends in Gastronomie und Hotel Marketing für das Angebot von alkoholfreien Getränken Das Fruchtsaft-Angebot professionell vermarkten Smoothie-Trend in der Gastronomie Ohne Prozente, dafür mit jeder Menge Innovation Branchenverzeichnis Alkoholfreie Getränke Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Gluten: in vielen Speisen sind sie zu finden und entsprechend der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) zu kennzeichnen.
Bei der Abgabe von unverpackten Lebensmitteln direkt an den Endverbraucher gelten für die Kennzeichnung deutliche Erleichterungen im Vergleich zu vorverpackten Lebensmitteln, bei denen auf dem Etikett umfangreiche Angaben gemacht werden müssen. Im Restaurant reduzieren sich diese verpflichtenden Angaben auf Zusatzstoffe und Allergene, die auf der Speisekarte ausgewiesen werden müssen. Die Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen bei Getränken – Gastgewerbe-Magazin. Weitere Kennzeichnungen wie "Bio", "mit Alkohol", "vegetarisch", "vegan" oder "enthält Schweinefleisch" sind freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Anforderungen beziehen sich nicht nur auf Restaurants, sondern auf alle Einrichtungen (inkl. Verkaufsfahrzeuge und mobile Stände), die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher abgeben. Zusatzstoffe sind per Definition Stoffe, die einem Lebensmittel aus technologischen Gründen zugesetzt werden und dabei zu einem festen Bestandteil des Lebensmittels werden. In der Regel sind das Stoffe, die weder selbst als Lebensmittel verzehrt, noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet werden.
Bitte richten Sie ihre E-Mail an. Seit Juni 2021 darf über Zusatzstoffe analog zu den Allergenen auch mündlich informiert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Bei den Nummern A und H müssen die jeweiligen Allergene namentlich genannt werden – also "Weizen" anstatt "Glutenhaltiges Getreide", oder "Pistazien" anstatt "Schalenfrüchte". Die Allergene können auf folgende Art und Weise kenntlich gemacht werden: Ähnlich wie die Zusatzstoffe mit einer Fußnote unmittelbar an der Bezeichnung des Lebensmittels und Verweis auf eine Liste am Ende oder auf der Rückseite der Speisekarte, auf separaten Preisverzeichnissen, in einem separaten "Allergen-Verzeichnis" außerhalb der Speisekarte. Hier muss je-doch in der Speisekarte ein klarer Hinweis erfolgen, wo die Allergenhinweise zu finden sind. Wichtig ist hierbei, dass sich der Gast vor Kaufabschluss (Bestellung) und vor Übergabe des Lebensmittels informieren kann. Gesetzlich ist auch eine mündliche Information durch das Verkaufs- bzw. Aushang zusatzstoffe und allergènes. Servicepersonal vorgesehen. Dies gilt allerdings nur dort, wo Allergene mit einem Schild auf dem Lebensmittel oder in der Nähe des Lebensmittels gekennzeichnet werden könnten (z. Verkaufstheke, Buffet).
Die Kennzeichnung selbst findet entweder direkt in der Getränkekarte Platz oder auf Tafeln, Aushängen oder Tischaufstellern. Zusatzstoffe können direkt bei der Getränkebezeichnung Erwähnung finden oder mit Fußnoten aufgezeigt werden. Es reicht aus, wenn die Auflistung der Zusatzstoffe und Allergene einmal beispielsweise auf der letzten Seite der Getränkekarte abgedruckt ist. Ein Aushang sollte sich immer gut sichtbar und nahe des Eingangsbereichs befinden, sodass für einen leichten Zugang für jeden Gast gesorgt ist. Noch mehr Tipps für den Umgang mit Getränken Eine besondere Regelung gilt bei der Kennzeichnung von Weinen. Angegeben werden muss die Gütebezeichnung. Zu nennen ist außerdem die Art des Weines sowie das Anbaugebiet oder Herkunftsland. "Deutscher Wein" ohne Herkunftsbezeichnung ersetzt seit der EU-Weinrechtsänderung vom 1. August 2009 den Begriff "Tafelwein". Kennzeichnung von Zusatzstoffen - IHK Erfurt. Beim Servieren gilt besondere Aufmerksamkeit dem Wasser: Während das als Tafelwasser benannte Getränk im Glas eingeschenkt serviert werden kann, darf eine Flasche Mineralwasser erst am Gästetisch geöffnet und eingeschenkt werden.