Wenn jemand Steuern am Staatssäckel vorbeigeschleust hat, ist das eine Straftat. Sie muss von Amtswegen verfolgt werden. Je nach Hohe der Steuerhinterziehung wird sie mit Geldstrafe und/oder Gefängnis belohnt. -> Mehr Informationn zu Steuerhinterziehung Strafe, Steuerhinterziehung konkrete Strafen Dieser Strafe kann der Sünder dann entkommen, wenn er seine Missetat selbst bei der Steuerfahndung anzeigt. Und zwar ruckhaltlos, vollständig und wahrheitsgetreu. Er muss dann zwar die hinterzogene Summe nachzahlen, einschließlich eines saftigen Strafzuschlages, aber er kommt am Gefängnis vorbei und vor allem: Er ist nicht vorbestraft. Was ist Vorausssetzung für eine "gelungene" Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung? Voraussetzung ist die Vollständigkeit der Angaben. Und genau dabei haben die meisten Anzeigenden große Probleme. Hundesteuer hinterziehung melden steigende inzidenzen. Denn oftmals haben sie ihre Gelder so verzweigt untergebracht, dass deren Wege und Verbleib nur ihre Steuerberater kennen. Es empfiehlt sich auch sorgäfltig zu überprüfen, ob die Steuerhinterziehung bereits verjährt ist.
Gerade bei Ersttätern ist die Einstellung des Verfahrens mit Zahlung einer Geldauflage keine Seltenheit. Wurde die Geldzahlung geleistet, gilt das Verfahren als abgeschlossen. Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, dass man, wird das Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingestellt, nicht als vorbestraft gilt. Wann gilt eine Steuerhinterziehung als verjährt? Grundsätzlich muss bei der Frage nach der Verjährung einer Steuerhinterziehung unterschieden werden zwischen der Festsetzungsverjährung und der Strafverfolgungsverjährung. Die Strafverfolgungsverjährung setzt den Zeitpunkt fest, zu dem die Hinterziehung von Steuern nicht mehr verfolgt werden darf. Listenhunde: Gesetze und Verordnungen - DeineTierwelt Magazin. Bei minder schweren Fällen liegt der Verjährungsfrist nach § 78 StGB bei 5 Jahren. Die Frist kann sich bei schweren Fällen auf 10 Jahre verlängern. Anders die Festsetzungsverjährung. Die Festsetzungsverjährung legt fest, wie lange Nachforderungen von Steuerzahlungen vom Finanzamt gefordert werden können. Die Festsetzungsverjährung beträgt 10 Jahre.