zurück zur Übersicht Amt für Stadtplanung und Bauordnung Anschrift Deutschlandhaus Lindenallee 10 45127 Essen Etagen 2 und 3 Anmerkungen Einschränkungen durch das Corona-Virus Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung bietet derzeit keine allgemeinen Sprechzeiten mehr an. Dies betrifft insbesondere die Bauaufsicht und die Bauberatung. Anfragen können gerne schriftlich, telefonisch oder per E-Mail gestellt werden. Bauaufsicht nach Stadtteilen. Persönliche Beratungsgespräche finden zurzeit ausschließlich auf Einladung durch die Bauberatung und Bauaufsicht sowie nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung statt. Begleitpersonen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen. Spontane Vorsprachen sind momentan nicht möglich. Bauanträge können nur postalisch übersandt oder in den Nachtbriefkasten am Rathaus Essen eingeworfen werden. Sehr umfangreiche Antragsunterlagen können im Einzelfall nach Terminvereinbarung (0201 88-61130 oder 0201 88-61131) persönlich abgegeben werden. In den Beratungsbereichen sind die notwendigen Maßnahmen getroffen, um die Hygieneauflagen und Abstandsregeln einzuhalten.
Für einen längeren Besuch sollte man im Vorfeld die Öffnungszeiten prüfen, damit die Anfahrt zu Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Verkehrsplanung nicht umsonst war. Der Eintrag kann vom Verlag, Dritten und Nutzern recherchierte Inhalte bzw. Services enthalten. Verlagsservices für Sie als Unternehmen
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Das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend. Öffentliche Auslegungen von Planunterlagen im Rahmen von Öffentlichkeitsbeteiligungen finden statt. Sie können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter entsprechenden Sicherheits- und Hygienevorkehrungen eingesehen werden. Direktkontakt zurück zur Übersicht
BIS: Suche und Detail Mit webReader vorlesen lassen Mit webReader vorlesen lassen Wir als Bauaufsicht beraten, geben Stellungnahmen und erstellen Bescheide zum Bauordnungsrecht. Wir entscheiden über die Erteilung der Baugenehmigungen und die Beseitigung konstruktiver Baumängel. Wer für Ihren Stadtteil zuständig ist, erfahren Sie direkt über die Verlinkung zu den Zuständigkeiten in der Bauaufsicht. Weitere Informationen Wer ist zuständig … -in der Bauaufsicht? -in der Bauberatung? Was können Sie bauen … - im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes? Amt für stadtplanung und bauordnung essentielle. - im Innenbereich? - im Außenbereich? Schnell informiert: NRW-Justiz (z. B. Rechtsprobleme an der Gartengrenze) Gutachterausschuss Städtische Grundstücksangebote Dienste finden: Downloads Flyer Digitale Bauvorlagen Arbeitshilfe Geschossigkeit/Grundflächenzahl GRZ/Geschossflächenzahl GFZ (die Arbeitshilfe wird zurzeit überarbeitet) Gebäudeeinmessungspflicht Zuständige Einrichtungen Bauaufsichtsbezirk Süd Lindenallee 10 45127 Essen Bauaufsichtsbezirk Nord