(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" mit Datum vom 9. Februar 2017 bekannt gemacht (GMBl 2017 S. 275). Sie ersetzt die Fassung vom 15. Januar 2013 (GMBl 2013 S. 321). Die TRGS 555 wurde redaktionell an EU-Recht und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) angepasst. Inhaltliche Änderungen sind u. a. : Abschn. 3 "Betriebsanweisung": Die Betriebsanweisungen sind in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache abzufassen sind, jedoch nicht zwangsläufig in deren Muttersprache. Abschn. Trgs 555 pdf format. 3 "Betriebsanweisung": Sofern noch Gebinde mit "alter" Kennzeichnung verwendet werden (im Einklang mit der TRGS 201), können Betriebsanweisungen mit den entsprechenden Gefahrenhinweisen und Symbolen weiterverwendet werden. Abschn. 3 "Betriebsanweisung": Werden Informationen für eine Betriebsanweisung aus einem Sicherheitsdatenblatt übernommen, ist dieses zuvor auf unvollständige, widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben zu überprüfen.
B. durch Aufführen von Stichpunkten), Teilnehmer, Name des Unterweisenden und das Datum der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten. Die Beschäftigten haben die Teilnahme an den Unterweisungen durch Unterschrift zu bestätigen. Die Dokumentation der Unterweisung kann formlos geschehen. Trgs 555 pdf online. Auf Wunsch ist dem Unterwiesenen eine Kopie auszuhändigen. (7) Der Nachweis der Unterweisung ist mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Vorherige Seite Nächste Seite TRGS 800 - TR Gefahrstoffe 800 Technische Regeln für Gefahrstoffe - Brandschutzmaßnahmen (TRGS 800) Vom 17. Dezember 2010 (GMBl 2011 S. 19, 33) Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Trgs 555 pdf document. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Die TRGS konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
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Sie enthält folgende Kapitel: Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen Betriebsanweisung Zugang zu Sicherheitsdatenblättern und zum Gefahrstoffverzeichnis Unterweisung Zusätzliche Informationspflichten bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen Im Anhang finden Sie das Schema "Nutzung von Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) für die Erstellung von Betriebsanweisungen". Die TRGS wurde redaktionell an EU -Recht und die GefStoffV angepasst.