Bild: Dieter Schütz ⁄ pixelio Von der Anhebung des Mindestlohns sollen rund 600. 000 Gebäudereiniger profitieren Gebäudereiniger sollen ab dem 1. März einen höheren Mindestlohn bekommen. Das berichtete vorab die "Rheinische Post" unter Berufung auf das Bundesarbeitsministerium. Entsprechende Verordnungen hat das Bundeskabinett nun am 21. Februar gebilligt, wie die Bundesregierung mitteilt. In der Verordnung, wie sie von der "Rheinischen Post" zitiert wird, wird Gebäudereinigern in Westdeutschland der Lohngruppe I 10, 30 Euro pro Stunde zugebilligt. Bisher waren es zehn Euro. In Ostdeutschlands soll der Satz von 9, 05 auf 9, 55 Euro steigen. Von der Anhebung sollen bundesweit rund 600. Tarifabschluss für die Jahre 2018 bis 2020 - Frechener Gebäudereinigung Münch. 000 Gebäudereiniger profitieren. Bei den Gebäudereinigern soll das Mindestentgelt dann ab dem 1. 12. 2020 in Ost- und Westdeutschland für die oberste Lohngruppe einheitlich 10, 80 Euro pro Stunde betragen. Laut Mitteilung der Bundesregierung müssen die Branchenmindestlöhne auch in Betrieben gezahlt werden, die nicht tariflich gebunden sind und gelten auch für Beschäftigte, die von ausländischen Unternehmen nach Deutschland entsandt werden, um hier zu arbeiten.
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Die Bundesregierung hat sie gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Tarifvertragsgesetz für diese Branchen für verbindlich erklärt. So kann der individuellen Situation der jeweiligen Branchen Rechnung getragen werden. Die meisten Branchenmindestlöhne liegen bereits heute über dem gesetzlichen Mindestlohn. Mittwoch, 17. Februar 2016