Sie haben Fragen zu unserer Steuer-Software? Hier hilft Ihnen das Kundencenter weiter.
Auch in diesen Fllen stellt nur der Teil der Bezge, der auf die Zeit nach dem Todestag entfllt, einen Versorgungsbezug dar. Das Sterbegeld ist ein Versorgungsbezug und stellt grundstzlich einen sonstigen Bezug dar. Dies gilt auch fr den Fall, da als Sterbegeld mehrere Monatsgehlter gezahlt werden, weil es sich hierbei dem Grunde nach nur um die ratenweise Zahlung eines Einmalbetrags handelt. Die laufende Zahlung von Witwen- oder Hinterbliebenengeldern durch den Arbeitgeber ist demgegenber regelmig als laufender Arbeitslohn (Versorgungsbezug) zu behandeln. Soweit es sich bei den Zahlungen an die Erben oder Hinterbliebenen nicht um Versorgungsbezge handelt, ist zu prfen, ob der Altersentlastungsbetrag zum Ansatz kommt. Dabei ist auf das Lebensalter des jeweiligen Zahlungsempfngers abzustellen. LStR R 19.8 - Versorgungsbezüge - NWB Datenbank. Wegen der Berechnung des Altersentlastungsbetrags wird auf den Abschnitt Altersentlastungsbetrag verwiesen. Versorgungs-Freibetrag Da die Versorgungsbezge in der Regel bereits durch den Arbeitgeber als solche auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt werden, ist die Handhabung durch den Steuerzahler relativ leicht.
[2] Begünstigte Versorgungsbezüge sind z. B. Werksrenten an Arbeitnehmer ab dem 63. Lebensjahr, Werksrenten bei Schwerbehinderung ab dem 60. Lebensjahr, Ruhegehälter im öffentlichen Dienst (Beamtenpensionen), Witwen- oder Waisengelder aufgrund von Betriebsrenten und Beamtenpensionen, Sterbegeld nach dem BeamtVG und entsprechende Bezüge im privaten Dienst [3] die Übergangsversorgung nach dem BAT oder nach den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen sowie Übergangszahlungen nach § 47 Nr. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) [4] sowie die Emeritenbezüge. [5] Eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gem. § 19 Abs. Steuerbegünstigte versorgungsbezüge 1 bis 3 ans. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer nach einer Ruhelohnordnung, Satzung, Dienstordnung oder einem (Tarif-)Vertrag von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft eine lebenslängliche Alters- oder Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung auf der Grundlage seines Arbeitsentgelts und der Dauer seiner Dienstzeit gewährt wird.