HRB 10581: V+ Beteiligungs 02 GmbH, Landshut, Neustadt 444, 84029 Landshut. Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Neustadt 444, 84028 Landshut. HRB 10581: V+ Beteiligungs 02 GmbH, Landshut, Neustadt 444, 84029 Landshut. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15. V+-Fonds: Alles noch viel schlimmer – Aktuelle Fakten und Zahlen. 09. 2016. Geschäftsanschrift: Neustadt 444, 84029 Landshut. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung an diesen, insbesondere an der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG mit dem Sitz in Landshut, die neben dem Erwerb von Direktbeteiligungen an Unternehmen die Verwaltung eigenen Gesellschaftsvermögens durch Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von bereits bestehenden Beteiligungen an Beteiligungsgesellschaften im Bereich des Venture Capital, die sich ihrerseits an Beteiligungsunternehmen beteiligen, zum Unternehmensgegenstand hat. Stammkapital: 25. 000, 00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Viele Mandanten nennen in diesem Zusammenhang zwei Dienstleister, der ihnen für die Kündigung nahegebracht worden sein soll: die Pacta Invest GmbH aus Landshut und die M1 Factoring GmbH aus Dresden. "Anlagevermittler trifft eine erhöhte Beratungspflicht, wenn bestehende sichere Kapitalanlagen umgeschichtet werden sollen in unsichere und hoch spekulative Investments, sagt die Rechtsprechung. Nach Ansicht der Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte muss dies umso mehr gelten, wenn die beauftragten Factoringunternehmen Teil des gesamten Vertriebskonzeptes und der Wertschöpfungskette der Anbieter sind", meint Rechtsanwalt Röhlke. Der Jurist prüft diese Umstände und weist darauf hin, dass die ehemalige Geschäftsführerin der V+ Beteiligungs GmbH noch heute mit einem Beitrag aus 2009 im Internet zu finden ist, in welchem das Modell der Pacta Invest GmbH angepriesen wird. Noch deutlicher sind die Querverbindungen anscheinend zur M1 Factoring GmbH. V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2 und 3 KG Liquidation. Nach den Aussagen der Bilanzen 2014 haben die V+-Fonds 1-3 insgesamt fast 6 Mio € Inhaberschuldverschreibungen dieser Factoringgesellschaft gekauft – bei einem Zinssatz von 3% für die Wertpapiere.
Im Rahmen der anlegergerechten Beratung darf dabei z. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. V+ Fonds: V+ Beteiligungs 2 GmbH kündigt erneut Gesellschafterversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren an, was ist zu tun? | anwalt24.de. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Kommen die Berater dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Schadensersatzansprüche. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages geltend machen, sondern auch die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen. Darüber hinaus sollten die Anleger im Einzelfall prüfen lassen, ob die Beteiligungen gekündigt oder anderweitig beendet werden können. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein.
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Die Wertungen des von uns erstrittenen Urteils werden auch auf diese Fälle übertragbar sein, so dass Anleger auch hier Schadensersatz erstreiten können". Der erfahrene Jurist empfiehlt allen betroffenen Anlegern, zügig anwaltlichen Rat aufzusuchen, um die Möglichkeit der Geltendmachung von Ansprüchen prüfen zu lassen. Weitere Informationen unter 030. 71520671 und, für eine kostenfreie Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.
Schadensersatzansprüche bestehen möglicherweise gegenüber den Gründungsgesellschaftern und dem Anlageberater. Beide müssen den Anleger umfassend über Chancen und Risiken einer Kapitalanlage aufklären. Nach den Aussagen der bereits vertretenen Anleger ist dies nicht erfolgt. Weiterhin bestehen die Möglichkeit der Kündigung und des Widerrufs der Kapitalanlage. Dies sollte gerade bei Ratenverträgen in Betracht gezogen werden. Welche Möglichkeit für den jeweiligen Anleger empfehlenswert ist, bedarf einer Einzelfallprüfung. Sie sollten daher Ihren Fall von einem Anwalt im Bereich des Kapitalanlagerechts überprüfen lassen und die jeweiligen Möglichkeiten besprechen. Gerne stehen ich Ihnen für eine rechtliche Erstberatung zur Verfügung. Rechtsanwältin Ninja Lorenz Kanzlei Schwede, Gewert & Kollegen
KG festzuhalten. Es wird auch nicht besser werden, wie das jüngste Engagement der V+ Fonds als Beteiligung an der NASCO AG mehr als deutlich macht. Es ist schwer zu verantworten, den Anlegern weiterhin zuzumuten, ihr Geld weiter in die V+ Fonds einzuzahlen. Post Views: 479