Das Ergebnis der Aufstellung zu den Sozialabgaben zeigt das maximale zusatzversorgungspflichtige Entgelt, bis zu dem die Beiträge an die Kasse nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind.
Die Pflichtversicherung und die freiwillige Versicherung werden im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Die ZVK-Sparkassen ist eine kommunale Zusatzversorgungseinrichtung im Sinne des § 1 ATV-K. Sie ist eine Einrichtung des Sparkassenverbandes Niedersachsen (SVN) als Träger und Mitglied der Kasse. Ihr Vermögen ist ein Sondervermögen des SVN, das getrennt von seinem übrigen Vermögen zu verwalten ist. Es haftet nur für die auf dem Statut beruhenden Verbindlichkeiten und darf zur Erfüllung kassenfremder Zwecke nicht verwandt werden. Die besondere Stellung der Kasse innerhalb des SVN dokumentiert ein Treuhandvertrag zwischen der Sparkasse Emden als Treuhänder der Kassenmitglieder und dem SVN. Der SVN ist, soweit er Träger der ZVK-Sparkassen ist, von der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz freigestellt (BGBl. 1994 I S. Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Nordverbund. 2963). Die rechtliche Aufsicht erfolgt durch das Niedersächsische Finanzministerium (Sparkassenaufsicht). Die ZVK-Sparkassen ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung.
Die überörtliche Rechnungsprüfung erfolgt durch den Sächsischen Rechnungshof (SRH). Wirtschaftsprüfer ist die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Verantwortlicher Aktuar ist Dr. Friedemann Lucius vom Aktuariat Heubeck und Partner. Aktuelle Zahlen zur ZVK finden Sie hier.