MAZDA CX 5, was funktioniert da nicht? Habe einen MAZDA CX 5, 2, 2 Liter, Diesel, 175 PS. Fahrzeug hat einen Kilometerstand von 87 000 und ist 3 Jahre alt. Nun meine Frage an einen Fachmann, vielleicht einen KFZ Meschaniker der meine Frage liest. Fahre ich mit Menem Fahrzeug eine gewisse Strecke mit einer Geschwindigkeit von 180 Kilometer, so erscheint auf dem Display eine Anzeige die wie folgt lautet. " Vorwärtsgang fehlerhaft". Dann zeigt das Display noch SCBS an. Sobald diese beiden Anzeigen kommen, beschleunigt das Fahrzeug nicht mehr. Auh nicht in niedrigeren Gängen. Selbstgebautes motorrad zulassen unterlagen. Die Höchstgeschwindigkeit die ich dann erreiche sind maximal 150 KmH. Schalte ich den Moto aus und schalte diesen wieder ein, erlöschen die Hinweise. Das Fahrzeug hat dann wieder die volle Leistung und ich kann über eine gewisse Strecke wieder Höchstgeschwindigkeit fahren, bis sich wieder diese Symbole zeigen und die Beschleunigen eben nicht mehr da ist. Habe heute das Fahrzeug in eine Werkstatt gegeben, damit ein Motocheck gemacht wird.
23. 2011, 18:37 Registriert seit: 20. 2004 Beiträge: 27 Boot: Neptun 22 23 Danke in 5 Beiträgen Hm - ich würde mal sagen das Du das für das Revier zuständige Wasserschiffahrtsamt befrägst. Um Größenangaben und eine Registrierung als Wassersportfahrzeug mit Nummer wirst Du wohl schwer herumkommen. Ist aber nicht teuer
20. 03. 2011, 20:54 Lieutenant Registriert seit: 22. 06. 2010 Beiträge: 122 12 Danke in 10 Beiträgen Selbstbaufloß und Zulassung/Erlaubnis Hallo Jungs, wir möchten für den nächsten Vatertagsausflug ein Floß bauen und damit aufs Wasser. Wir möchten uns nicht unbedinegt im Wasser fortbewegen, sondern das Ding irgendwo ins Wasser schmeissen, ankern und den Tag geniesen. Welche Vorschriften / Richtlinien gibt es für selbstbaufloße? Braucht man eine Zulassung/Genehmigung um so ein schwimmendes Gerät ins Wasser zu lassen. Wir würden auch nicht im Bereich, wo Schiffsverkehr betrieben wird ankern... Ich hoff ihr habt Tipps für mich... Gruß AL Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag: 20. 2011, 21:55 Admiral Registriert seit: 11. 10. 2005 Beiträge: 4. 053 Boot: 5 KR Mahagonie-Vertens Modell: Schweriner Jolle "Elseken" 6. Selbstgebautes fahrzeug zulassen? - Rechte - Gesetze - Versicherungen - Mitsubishi Fan Forum. 651 Danke in 2. 652 Beiträgen Wozu bedankt man sich für diesen Beitrag? Meines Wissens gibt das für Flösse keine Vorschriften. 20. 2011, 22:03 Cadet Registriert seit: 18.
#1 hey, ich liebe solche funmobile wie zb den ktm xbow: leider sind die für einen ottonormal verbraucher unbezahlbar. deswegen hatte ich die idee mir son ding selber zubauen. naturlich alles bisschen vereinfacht. ich würde mir ein auto kaufen (da ich in einer ford werkstatt arbeite, dachte ich an einen ford puma) und den zerlegen. und weitestgehend wieder verwenden. zb motor mit getriebe, fahrwerk, bremse, lenkung etc. Darf ich ein selbstgebautes Mofa ohne Straßenzulassung aus eigener Kraft fahren? (Auto und Motorrad, Motor). und mir drum herum quasi ne neue karrosserie bauen. soweit sogut, das sollte das kleinste problem sein, aber ich mach mir die ganze arbeit ja nicht um das ding in der garage stehen zu haben. wie sieht es da mit einer zulassung aus? kann da jemand was zu sagen? das es schwierig wird weiß ich, aber ich hätte gerne mal was schriftliches was das kosten würde, was sicherungsmäßig beachtet werden muss etc... vielen dank. #2 Alle Fragen können bestimmt von TÜV oder Dekra beantwortet werden. Wenn man die gleich mit ins Boot holt, dürfte das die Chancen erheblich steigern. Vor Jahren hat jemand aus einem nicht mehr existenten Motorradclub einen Chopper im Rahmen einer Diplomarbeit aufwendig auf Riemenantrieb mit außenliegenden Pulleys umgebaut.
Da will ich nicht wissen was eine Gesamte Abnahme für ein Motorrad kostet wenn schon dieser Kennzeichenhalter so teuer ist!! !