nur im Original: Hier darf der Antragsteller keine Eintragungen vornehmen. In diesem Feld bescheinigt die IHK den Ursprung der Ware. Feld 9 Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn Antragsteller und Absender nicht identisch sind. Abbildung: Vorderseite des Ursprungszeugnisses So sieht die Vorderseite des Ursprungszeugnisses aus: Angaben auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses hat der Antragssteller die Möglichkeit, zulässige Erklärungen abzugeben, die auf der Vorderseite nicht möglich sind. Das können Herstellererklärungen oder positive Ursprungserklärungen sein. Ursprungszeugnis - Ausfüllhilfe - Merkblatt - Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven. Hinweis: Erklärungen, die auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses abgegeben werden, müssen unterschrieben sein. Welche Ursprungsnachweise gibt es noch? Hat der Antragssteller die Ware nicht im eigenen Betrieb hergestellt, kann die IHK den Warenursprung nur bestätigen, wenn er weitere Dokumente zum Nachweis vorlegt. Folgende Dokumente können Ursprungsnachweise sein: Ursprungszeugnis Ursprungszeugnisse Form A Warenverkehrsbescheinigungen EUR.
Feld 5 An dieser Stelle kann der Antragssteller z. B. die Importlizenznummer, die interne Auftragsnummer, die Akkreditiv -Nummer etc. eintragen. Was in das Feld "Bemerkungen" nicht hineingehört, sind der Hersteller der Ware oder Erklärungen des Exporteurs. Feld 6 Im sechsten Feld ist die Anzahl und Art der Packstücke anzugeben, bei unverpackten Waren die Stückzahl bzw. bei Massengütern der Vermerk "lose geschüttet". Elektronisches Ursprungszeugnis - WKO.at. Enthält die Lieferung mehrere Warenarten bzw. sind mehrere Ursprungsländer zu vermerken, muss der Antragsteller eine Unterteilung in laufende Nummern vornehmen. Feld 7 In diesem Feld wird die Mengenangabe z. B. in Kilogramm, Liter, Tonne etc. vermerkt. Bei verpackter Ware ist es empfehlenswert, sowohl das Brutto- als auch das Nettogewicht anzugeben. Feld 8 nur im Antragsformular: In Feld 8 hat der Antragsteller anzukreuzen, ob die Ware im eigenen Betrieb oder in einem anderen Betrieb hergestellt wurde. Wurde die Ware in Teilen sowohl im eigenen als auch in einem fremden Betrieb erzeugt, ist detailliert aufzuführen, was wo gemacht wurde.
Lassen Sie sich vor der Einreichung der Ursprungszeugnisse und sonstiger Papiere bitte bei der IHK Lahn-Dill beraten.
Darüber hinausgehende Eintragungen sollten nur nach Absprache mit der IHK vorgenommen werden. Feld 6 Aufzuführen sind die Anzahl und Art der Packstücke (zum Beispiel 1 Karton, 2 Paletten, lose, unverpackt) und die Warenbezeichnung. Wird die Markierung der Packstücke angegeben, muss diese mit der in Feld 3 gemachten Ursprungsangabe übereinstimmen. Bei mehreren Warenarten und/oder Ursprungsländern erfolgt eine Unterteilung in laufende Nummern. Die Warenbeschreibung ist allgemein verständlich vorzunehmen. Phantasiebezeichnungen und Markennamen dürfen nur zusätzlich angegeben werden: zum Beispiel nicht nur die Angabe Tempo, sondern auch Papiertaschentuch. Bei umfangreichen Warensendungen ist, statt eines mehrseitigen Ursprungszeugnisses ein Sammelbegriff mit Hinweis auf einen Anhang, der eine genaue Warenbeschreibung enthält, zu verwenden - zum Beispiel: Ersatzteile für Spinnmaschinen gemäß Rechnung Nr.... vom. … Feld 7 Die Mengenangabe muss angegeben werden und kann in jeder für die Warenart sinnvollen Art erfolgen (Kilogramm, Liter, Meter, Stück etc. ).