in 425... pachtweide von delfterlein » So Apr 13, 2008 7:20 ich denke wenn man etwas für viel geld verpachtet, muss man auch was zu bieten haben. ich zahle für eine pachtweide mit stall und wasseranschluss 150 euro im jahr! plus futter u. a. wenn ich als selbstversorger mehr zahlen sollte, würd ich doch lieber gleich in einen reitstall gehen, wo man für 180 euro pro monat eine halle, einen reitplatz und alles andere inklusive hat(misten, weidegang etc. ) als einsteller in einem offenstall finde ich es o. k zwischen 80 und 100 euro pro monat zu zahlen. ein "luxusstall"der über 200 euro pro pferd im monat kostet, ist zumindest für mich (da freizeit/geländereiter)völlig unnütz, fast unbezahlbar und zu schade um das viele geld! Pachtvertrag wiese pferde usa. delfterlein Beiträge: 1 Registriert: So Apr 13, 2008 7:07 Wohnort: bremen Zurück zu Pferdeforum Wer ist online? Mitglieder: AP_70, BE68, Bing [Bot], Einhorn64, Estomil, Google [Bot], Google Adsense [Bot], Kleiner Holzwurm, tyr
Sie können den Stall also dem Verpächter zum Kauf anbieten. Lehnt er dies ab, bleibt der Stall in Ihrem EIgentum und Sie müssen diesen abtragen. Pachtvertrag wiese pferde spiele. Allerdings müsste der Stall zur Bewirtschaftung des Grundstücks dann überflüssig sein, was wohl nicht zu bejahen ist. Eine Kostenbeteiligung werden Sie daher aller Voraussicht nach durchsetzen können, sofern Sie nicht nachweisbar eine Rückbaupflicht - auch mündlich möglich - übernommen hätten. Mit freundlichen Grüßen Daniela Désirée Fritsch Rechtsanwältin
So wird für die Beurteilung eines solchen Einstellvertrags, der gemischte Vertragstypen enthält, nur ein einziges Vertragsrecht angewandt, und zwar das, welches eindeutig den Schwerpunkt des Vertrages bildet. Hier kommt es also auf den mutmaßlichen Parteiwillen an. So kann es sich zum Beispiel ausschließlich um die Überlassung einer Box oder/und eines Weideplatzes handeln, wobei die Fütterung und Bewegung des Pferdes sowie die Säuberung der Box durch den Einsteller erfolgt. Dies hat zur Folge, dass mietrechtliche Aspekte im Vordergrund des Vertrages stehen. Stall f. Selbstversorger m. Pferden - welche Pacht ist o.k.? • Landtreff. Die Einordnung des Vertrages wird allerdings schwieriger, wenn weitere Leistungen des Reitstalls hinzutreten, beispielsweise das Misten und Füttern des Pferdes oder auch das tägliche Verbringen des Pferdes auf die Weide. Manche Gerichte sehen den Pferdepensionsbetreiber hier als Dienstleister (den Vertrag somit im dienstvertraglichen Bereich), da das Füttern, Tränken, Ausmisten etc. zum Vertragsinhalt gehöre und den Schwerpunkt des Vertrages bilde.