06. 2001 ( BGBl. I S. 1149), in Kraft getreten am 01. 09. 2001 Gesetzesbegründung verfügbar Vorherige Gesetzesfassungen
Registriert 5 Nov 2006 Beiträge 329 #1 Hallo gibt es irgendwelche Art Vordrucke für den Antrag an eine Jagdpacht???? Oder ähnliches??? mfg Dr. 26 Jun 2006 1. 815 #2 Die Frage verstehe ich nicht. Wenn eine Jagdpacht ausgeschrieben ist, fordert man die Verdingungsunterlagen beim Jagdvorstand oder der Gemeindeverwaltung gegen Zahlung einer Gebühr an. Antrag auf pachtgrundstück. In den Unterlagen steht alles drin WH T. Gelöschtes Mitglied 4571 Guest #3 oder meinst du den vertrag? 15 Nov 2007 460 #4 Drillingsuhl schrieb: Meinst du einen Gebotsschein? ja, genügt ein formloses Schreiben..... Wenn du jetzt nach dem Sitz des Jagdkataster gefragt hättest, hätte ich das eher mal lieber auf was du bieten möchtest! #5 Ja einen Gebotsschein, habe ich schon formlos erledigt. Danke Dr.
(1) 1 Der Pächter kann vom Verpächter die Fortsetzung des Pachtverhältnisses verlangen, wenn 1. bei einem Betriebspachtverhältnis der Betrieb seine wirtschaftliche Lebensgrundlage bildet, 2. Antrag auf pachter. bei dem Pachtverhältnis über ein Grundstück der Pächter auf dieses Grundstück zur Aufrechterhaltung seines Betriebs, der seine wirtschaftliche Lebensgrundlage bildet, angewiesen ist und die vertragsmäßige Beendigung des Pachtverhältnisses für den Pächter oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Verpächters nicht zu rechtfertigen ist. 2 Die Fortsetzung kann unter diesen Voraussetzungen wiederholt verlangt werden. (2) 1 Im Falle des Absatzes 1 kann der Pächter verlangen, dass das Pachtverhältnis so lange fortgesetzt wird, wie dies unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist. 2 Ist dem Verpächter nicht zuzumuten, das Pachtverhältnis nach den bisher geltenden Vertragsbedingungen fortzusetzen, so kann der Pächter nur verlangen, dass es unter einer angemessenen Änderung der Bedingungen fortgesetzt wird.