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Frage vom 18. 4. 2011 | 16:24 Von Status: Frischling (19 Beiträge, 3x hilfreich) Küchenübernahme durch Nachmieter Hallo zusammen! Ich habe in meiner alten Wohnung meine Einbauküche zurückgelassen, die ich mitsamt aller Geräte dem Nachmieter zur kostenlosen Übernahme überlassen habe. So wusste er bei Unterzeichung des Mietvertrages, dass die Wohnung mit einer Küche ausgestattet ist. (Hat diese natürlich auch gesehen. )Dem Vermieter und dem Makler war dies auch bekannt und wurde auch so kommuniziert. Nun, 1 Woche vor dem geplantem Einzug des Nachmieters rief er an und teilte mir mit, dass er die Küche nicht haben wolle. Ist es jetzt mein Problem, die Küche da rauszuholen, oder aufgrund der mündlichen Information der Schenkung Sache des Nachmieters die Küche zu entfernen. Ich bekomm echt grad Stresspickel, zumal ich nicht mehr "grade mal um die Ecke" wohne. Danke schonmal für die Infos, Michael ----------------- " " # 1 Antwort vom 18. 2011 | 16:30 Von Status: Student (2350 Beiträge, 448x hilfreich) quote: aufgrund der mündlichen Information der Schenkung Eine Schenkung bedarf der Annahme, um rechtswirksam zu werden.
(Ich versuche auch immer wieder, meinen Müll zu verschenken; klappt aber nicht). "" # 2 Antwort vom 18. 2011 | 16:33 Naja, sie haben die Küche begutachtet und für gut befunden. "Oh ja prima, das passt gut" ist da für mich eine Annahme der Schenkung, oder nicht? Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt. # 4 Antwort vom 18. 2011 | 16:41 Gibt es denn Fristen, die mir für die Demontage der Küche eingeräumt werden müssen? Die haben Anfang April den Mietvertrag unterschrieben und erst jetzt, 1 1/2 Wochen vor dem geplanten Einzug, darüber informiert, dass sie die nicht haben wollen. # 5 Antwort vom 18. 2011 | 17:17 Von Status: Student (2202 Beiträge, 613x hilfreich) Die Frist ist ziemlich genau 1 1/2 Wochen. # 6 Antwort vom 18. 2011 | 21:56 Von Status: Unbeschreiblich (100011 Beiträge, 37006x hilfreich) Ich könnte mir vorstellen das der Nachmieter sich nicht mehr an das 'Geschenk' erinnern will. Ohne Zeugen oder einen schriftlichen Vertrag dürfte es schwer werden das Gegenteil zu beweisen.