Willkommen Schnelle Lieferung Eine Vielzahl von Produkten im Sortiment Versandkostenfrei ab 150 € Bestellwert 2020-01-03 14:48:33 2020-01-03 14:24:00 03. 01. 2020 14:24 Nach der EU-F-Gase-Verordnung 517/2014 ist ab Jahresbeginn 2020 die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhausgaspotenzial (GWP) von 2. 500 oder mehr zur Wartung oder Instandhaltung von Kälteanlagen mit einer Füllmenge von 40 Tonnen CO2-Äquivalent und darüber untersagt. Das Verbot betrifft unter anderem das sehr häufig eingesetzte Kältemittel R404A. Zwar darf aufbereitetes und recyceltes R404A bei ordnungsgemäßer Kennzeichnung noch bis Ende 2029 im Rahmen der Instandhaltung bestehender Anlagen nachgefüllt werden, doch lassen Hersteller schon seit geraumer Zeit die Produktion auslaufen und stellen den Verkauf teilweise bereits ein. Noch verfügbare Bestände werden absehbar weit vor dem von der Verordnung bestimmten Endzeitpunkt teuer und knapp werden. Verbot des Kältemittels R404A ‹ Dresdner Kühlanlagenbau GmbH. Das ist seitens der EU so auch ausdrücklich erwünscht und wird durch flankierende Maßnahmen wie eine Mengenbegrenzung des Gesamt-CO2-Äquivalents unterstützt, die dazu in Abständen von jeweils drei Jahren schrittweise abgesenkt wird.
DKA empfiehlt, die Kältemittelumstellung schnellstmöglich durchführen zu lassen. Das Verbot von Neuware für die Instandhaltung gilt nicht bei: Anlagen mit einer Füllmenge < 10 kg Tiefkühlanlagen, die bei einer Temperatur unter -50 °C betrieben werden Militärische Anlagen Natürliche Kältemittel, wie Kohlendioxid, Propan, Isobutan und Ammoniak, sind von der F-Gase-Verordnung nicht betroffen. DKA informiert gern zu Alternativen und Konzepten für Kälte- und Klimaanlagen. Als zertifiziertes Unternehmen berät der DKA über zukunftssichere sowie kosteneffiziente Lösungen. *GWP = Treibhauspotential (engl. Global Warming Potential)
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