Ab sofort können alle Anglerinnen und Angler in Baden-Württemberg auch nachts der Angelfischerei ungehindert nachgehen. Das umstrittene Nachangelverbot wurde nun offiziell aus der Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg gestrichen – einige Ausnahmen bleiben aber weiterhin bestehen! Nach jahrelangem Rechtsstreit um die Aufhebung des Nachangelverbotes in Baden-Württemberg fiel bereits am 14. 07. 2021 die gerichtliche Entscheidung über die Aufhebung des Nachtangelverbotes in Baden-Württemberg - wir berichteten. Landesfischereiverordnung - Baden-Württemberg - Gesetze im WWW - rechtliches.de. Nach dem Urteil war es jedoch nur den Klägern als Privatpersonen gestattet der nächtlichen Angelfischerei nachzugehen, solange bis das Urteil in geltendes Recht umgewandelt wird. Seit gestern (03. 02. 2022) ist die neue Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten, in welcher das Nachtangelverbote gestrichen wurde. An den meisten baden-württembergischen Gewässern können nun alle Anglerinnen und Angler die ganze Nacht angeln. Auch Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, begrüßt diese Entscheidung mit einem "Petri Heil beim nächtlichen Angeln!
Darin empfiehlt er sogenannte Knicklichter bei Angelködern wie Kunstködern (Blinker) oder Köderfischen zum Anlocken der Fische. So schreibt er in seinem Artikel etwa: Was in der Tiefsee funktioniert, ist vom Prinzip her auch aufs Süßwasser zu übertragen. Dazu können wir uns natürlich keiner Leuchtbakterien bedienen, sondern greifen auf Knicklichter zurück. Mithilfe ihres schönen scheins locken wir Raubfische an den Haken. Während die Lockwirkung von künstlichem Licht ebenso detailreich beschrieben wird wie verschiedene Montagemöglichkeiten an Kunst- und Naturködern, sucht man nach einem Hinweis dass in Baden-Württemberg der Fischfang mit künstlichen Licht verboten ist, vergeblich. Nachtangelverbot Baden-Württemberg weg? Fischereiverordnung geändert!. Das (hier unkenntlich gemachte) Foto des Artikels von Marcus Türk bekam auch das Ministerium bei unserer Nachfrage wegen § 15 Landesfischereiverordnung, (LFischVO) mitgeschickt. Fischereigesetz untersagt Verwendung künstlichen Lichtes Der § 38 (1) des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (FischG) verbietet die Verwendung künstlichen Lichtes zum Fischfang.
Netzwerk Angeln hat schon mehrfach um das Gezerre beim "Nachtangelverbot" in Baden-Württemberg berichtet ( zum letzten Artikel dazu > "Nachtangelverbot - Verwaltungsgerichtsurteil stärkt Angler"). Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ( MLR) wollte trotz klarer Fakten das Nachtangelverbot nicht freiwillig abschaffen und lies es auf eine Gerichtsverhanding ankommen. Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg ( LFVBW) verhinderte zuerst mehrfach aktiv die Abschaffung des Nachtangelverbotes, bevor sie dann umgeschwenkt sind. Verwaltungsgericht kippt Nachtangelverbot in Baden-Württemberg! - Deutscher Angelfischerverband e.V.. Nach der vom Ministerium verlorenen Gerichtsverhandlung wurde nun endlich auch die Fischerereiverordnung angepasst und laut einer Pressemeldung des Ministeriums [1] im Gesetzblatt veröffentlicht. Der bisherige Text der Fischereiverordnung zum Nachtangelverbot wurde ersatzlos gestrichen. Bisher: Der Fischfang ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aal-, Wels- und Krebsfang bis 24 Uhr, für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet.
"Ich bin sicher, dass unsere qualitativ hochwertige Ausbildung auch weiterhin dafür sorgen wird, dass Anglerinnen und Angler im Land sich verantwortungsvoll gegenüber der Umwelt und ihren Mitgeschöpfen verhalten und unvergessliche Naturerlebnisse genießen", sagte Minister Peter Hauk MdL und wünscht in diesem Sinne "Petri Heil! Landesfischereiverordnung baden württemberg. ". Vor allem das Kunstköder- und Meeresangeln hat es dem gelernten Koch und Küchenmeister Thomas Finkbeiner angetan. Seit fast 2 Jahrzehnten arbeitet Thomas Finkbeiner als Angeljournalist (nicht als Werbeikone, richtig journalistisch), seit Mai 2018 ist er Chefredakteur bei Netzwerk Angeln. Mehr Informationen zu Thomas findest du auf seiner Netzwerker Seite
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Alle Bilder wurden von uns digital bearbeitet und beschnitten. Weitere Infos unter " Bildrechte ".