(3) Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. (4) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. (5) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 80 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften 180 km/h, auf Highways ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. § 4 Abstand Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. § 5 Vorbeifahren Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Frage 1.2.01-001: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie? — Online-Führerscheintest kostenlos, ohne Anmeldung, aktuelle Fahrschulbögen (Februar 2022). § 6 Vorfahrt An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist oder für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
Die übrigen Verkehrsteilnehmer müssen subjektiv erkannt haben, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden! Der Sonderrechtsfahrer muss überzeugt sein, dass die Verkehrsteilnehmer die Situation erkannt und sich darauf eingestellt haben. Vertrauensschutz: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, darf der Sonderrechtsfahrer darauf vertrauen, dass Ihm freie Fahrt gewährt wird und dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer verkehrsgerecht verhalten.
Andererseits darf der in der Kreuzung aufgehaltene Nachzügler sein Recht zur Weiterfahrt nicht erzwingen. Er muss sich vorsichtig verhalten und darf nicht blindlings darauf vertrauen, dass er vorgelassen werde. BGH v. 09. 1986: Wer die Überholspur einer Autobahn länger als nach der Verkehrslage geboten, befährt, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot des StVO § 2 Abs 2 und ist allein wegen dieses Verstoßes zur Rechenschaft zu ziehen, auch wenn er durch seine Fahrweise nachfolgende Verkehrsteilnehmer am Überholen gehindert hat, sofern das Überholen nur durch Überschreiten der höchstzulässigen Geschwindigkeit möglich gewesen wäre. BGH v. 23. 06. 1987: Der Kraftfahrer hat gemäß StVO §§ 1, 3 Abs 1 S 3 seine Fahrweise so einzurichten, dass er auch in der Dunkelheit vor auf der Straße liegengebliebenen Kraftfahrzeugen, mögen sie auch unbeleuchtet und zudem - wie ein Panzer - mit einem Tarnanstrich versehen sein, rechtzeitig anhalten kann. BGH v. 25. 01. 1994: szlig;erorts nach links in eine bevorrechtigte Straße einfahren will, die bis zu einer 80 m entfernten Kurve einsehbar ist, braucht bei normalen Lichtverhältnissen am Tage keinen Einweiser zu Hilfe zu nehmen.
Täglich kommt es zu Kollisionen im Straßenverkehr. Während einige nur leichte Bagatellschäden nach sich ziehen, können andere auch Personenschäden hervorrufen. Die Verkehrsregeln sollten das Unfallrisiko mindern. In § 1 StVO werden die Grundregeln zur Teilnahme am Straßenverkehr definiert. Welche das sind und wann ein Bußgeld droht, wenn Sie dagegen verstoßen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber. FAQ: § 1 StVO Was besagt § 1 StVO? In § 1 StVO werden alle Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen, dass Sie eine ständige Vorsicht an den Tag legen müssen. Zudem wird auf die gegenseitige Rücksichtnahme verwiesen. Das bedeutet, dass Sie nicht immer auf Ihr Recht, zum Beispiel bei einer Vorfahrt, bestehen sollten, wenn dadurch eine Kollision verhindert werden kann. Paragraph 1 Absatz 2 StVO: Worum geht es? Die StVO gibt in § 1 vor, dass Sie als Teilnehmer am Straßenverkehr keine anderen Personen durch Ihr Verhalten schädigen, gefährden, behindern oder belästigen dürfen. Gibt es Sanktionen bei einem Verstoß gegen Paragraph 1 der StVO?
(2) Die Polizei ist befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen und durch Bedienung von Lichtzeichenanlagen zu regeln. Bei Gefahr im Verzug kann zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs die Polizei an Stelle der an sich zuständigen Behörden tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen. Sie bestimmt dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs. § 12 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr nach § 1, die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge nach § 2, die Geschwindigkeit nach § 3, den Abstand und das Vorbeifahren nach den §§ 4 und 5, die Vorfahrt nach § 6, das Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren nach § 7, das Halten oder Parken nach § 8 oder das Liegenbleiben von Fahrzeugen nach § 9 verstößt. (2) Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldstrafe und/oder Punkten bestraft. Ab einer Gesamtsumme von 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Sie müssen mit Fehlverhalten anderer rechnen vorausschauend fahren in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen