Guten Tag zusammen! Ich würde gerne die nachgeburtliche Zulage beantragen, was laut Aussage CNPF auch möglich sein sollte. Ich arbeite in Lux, meine Frau in Deutschland. Nun zum "Problem": Es wird ja ein Stempel + Unterschrift gefordert, der beglaubigt, dass das Kind innerhalb von 48 Stunden untersucht wurde. Klar, das war bei uns der Fall, jedoch im Marienkrankenhaus Trier von der Ärztin, die die Kleine zur Welt brachte (Gynäkologin) und nicht von einem Kinderarzt. Gibt es da Probleme? Luxemburg - Beschäftigung, Soziales und Integration - Europäische Kommission. Habe in Erinnerung darüber schon einmal gelesen zu haben. Vielen Dank und Gruß hallo habe dann auch eine Frage, unsere Tochter wird jetzt im Mai 3 Jahre, kann man da auch noch die nachgeburtliche Zulage beantragen??? oder ist schon zu spät? Ich arbeite in Lux, meine Frau in D. auch zu der Zeitpunkt als die Kleine auf die Welt kam. Was braucht man alles??? Auch vielen Dank und LG @ 2205649: Ich gehe davon aus, dass du das falsche Dokument in Händen hälst. Das Formular der nachgeburtlichen Zulage lässt du bei der U7 vom Arzt abstempeln, im Alter von 24Monaten.
Stefan Schubert Rechtsanwalt zugleich Fachanwalt für Familienrecht WP – StB – RAe Biesdorf & Kram und Partner Eurener Straße 33 54294 Trier Tel: 0651 / 99 98 55 – 19 Fax: 0651 / 99 98 55 – 99 Mail: S.