Der BEB hat Teil 2 der Reihe "Fugen in Estrichen" aktualisiert. (Bild: BEB) Der Bundesverband Estrich und Belag e. V. (BEB) hat sein Hinweisblatt "Fugen in Estrichen und Heizestrichen auf Trenn- und Dämmschichten nach DIN 18560 Teil 2 und Teil 4" aktualisiert. Teil 1 der Reihe zu "Fugen in Estrichen" wird derzeit noch überarbeitet. Die Hinweisblätter des BEB sollen aktuelles technisches Grundlagenwissen vermitteln. (Bild: BEB) Das Arbeits- und Hinweisblatt gliedert sich in folgende Teile: Geltungsbereich Fugenarten Planung und Voraussetzung Ausführung Fugenprofile Fugenmassen und Fugenunterhaltung Normen, Merkblätter und Hinweisblätter Die jeweiligen technischen Sachverhalte werden in der Veröffentlichung ausführlich beschrieben und durch zahlreiche Abbildungen verdeutlicht. Begriffe und Erläuterungen | Fußböden I.S.Be. GmbH Kulkwitz. Ein Verzeichnis von Normen, Merk- und Hinweisblättern rundet die Ausführungen ab. Die jetzt herausgegebenen "Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 2: Fugen in Estrichen und Heizestrichen auf Trenn- und Dämmschichten nach DIN 18560-2 + DIN 18560-4" werden unter der Registernummer 5.
Der Bundesverband Estrich und Belag e. V. (BEB) hatte im Jahr 1992 erstmals eine Veröffentlichung mit Hinweisen für Fugen in Estrichen – Teil 1: Fugen in Industrieestrichen herausgegeben. Bedingt durch technologische Fortentwicklungen und normative Der Bundesverband Estrich und Belag e. Bedingt durch technologische Fortentwicklungen und normative Bestimmungen hat der BEB-Arbeitskreis »Zementgebundene Industrieestriche« unter dem Vorsitz von Frank Seifert das Hinweisblatt federführend überarbeitet. Mitherausgeber ist erstmals auch die Bundesfachgruppe. Die Veröffentlichung gliedert sich im Wesentlichen in drei Kapitel. Es handelt sich dabei um die Hauptgliederungspunkte: Fugenarten im Untergrund, Fugenarten in Industrieestrichen und Grundsätze der Fugenausbildung. Bundesverband Estrich und Belag e.V. (BEB): Hinweise für Fugen in Estrichen. Das Hinweisblatt wird in der Sammlung der BEB-Veröffentlichungen unter der bisherigen Registernummer 5. 1 geführt und...
Der Bundesverband Estrich und Belag (BEB) veröffentlichte zuletzt im Jahr 1997 ausführliche Hinweise für die Verlegung von Zementestrichen. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen normativen und technischen Änderungen hat der Der Bundesverband Estrich und Belag (BEB) veröffentlichte zuletzt im Jahr 1997 ausführliche Hinweise für die Verlegung von Zementestrichen. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen normativen und technischen Änderungen hat der BEB-Arbeitskreis »Zementestrich« unter dem Vorsitz von Manfred König und seiner Stellvertreterin Heike Oberst das Arbeitsblatt grundlegend überarbeitet und mit Stand Mai 2014 neu herausgegeben. Inhaltlich wird zunächst auf die baulichen Voraussetzungen eingegangen, danach folgen die technischen Hinweise. Ergänzt werden diese durch weitere allgemeine Hinweise. Eine Übersicht zu den Normen und Merkblättern runden die Veröffentlichung ab. Das Hinweisblatt wird in der BEB-Sammelmappe unter der bisherigen Registernummer 4. BEB: Arbeits- und Hinweisblatt: Fugen in Estrichen - Objekt Verlag. 4 geführt und kann zum Preis von 6, 50 Euro...
Balkone, Terrassen und Laubengänge sind als Außenbauteilen unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt. Neben den Witterungseinflüssen müssen sie auch teilweise hohen mechanischen Belastungen Stand halten sowie optischen Ansprüchen genügen. Bei der Planung und Ausführung im Neubau wird häufig nur mit relativ geringem Aufwand der Schutz dieser Bauteile betrieben, weil es sich "erstmal" um untergeordnete Nebenbauwerke handelt. Schlüsselwörter Balkone Abdichtungen Beschichtungen Abdichtungsstoffe Untergrundanforderungen
Bodenbeschichtungen nach WHG: Für Auffangwannen von Tanks und Behältern, die mit wassergefährdenden Stoffen gefüllt sind, müssen zugelassene Gewässerschutzsysteme installiert werden. Diese Spezialbeschichtungen verhindern, dass aggressive Stoffe durch die Wanne ins Erdreich dringen. Die Beschichtungen sind chemisch hoch beständig, flüssigkeitsdicht und rissüberbrückend und entsprechen somit den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Rissfüllungen: Rissfüllungen können zum Verschluss, zur Abdichtung, zum dehnfähigen oder kraftschlüssigen Verbinden dienen. Risse können ohne Druck durch Tränkung und mit Druck durch Injektion verfüllt werden. Als Füllstoff zur Tränkung dient Epoxidharz, zur Injektion neben diesem auch Polyurethanharz und Zementleim bzw. -suspension. Die Auswahl des Verfahrens und des Füllstoffes richtet sich nach der Beurteilung der Rissursache, Rissbreite, Rissbreitenänderung und des Feuchtezustandes der Risse bzw. der Rissufer. Arbeitsfugen: Arbeitsfugen entstehen beim Estrich- oder Betoneinbau auf größeren Flächen, wenn die Gesamtfläche nicht in einem Arbeitsgang (Tagesfelder) hergestellt werden kann.
Die effektivste und umweltfreundlichste Variante der Oberflächenbearbeitung ist das Kugelstrahlen. Weiterhin kann auch durch Fräsen oder Schleifen der Boden entsprechend vorbereitet werden. Imprägnierungen: Als Imprägnierung wird das Tränken von Baustoffen mit dünnflüssigen Imprägnierungsmitteln bezeichnet, um die Baustoffe gegen schädigende Wasseraufnahme zu schützen. Durch das tiefe Eindringen schützt bzw. konserviert die Imprägnierung den Untergrund und macht ihn wasserabweisend. Weiterhin dienen Imprägnierungen dazu, Bodenfläche zu verfestigen, ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und Staubbildung durch Abrieb zu vermindern. Sie bieten jedoch nur einen schwachen Schutz gegen mechanische und chemische Beanspruchungen. Die Struktur der Oberfläche bleibt dabei erhalten, die Poren schließen sich nicht. Versiegelungen: Eine Kunstharzversiegelung verschließt die Poren des Untergrundes und deckt die Oberfläche mit einem dünnen geschlossenen Schutzfilm ab. Dadurch wird die mechanische Beanspruchung des Bodens verbessert und seine Reinigung und Pflege erleichtert, da das Eindringen von Ölen, Fetten und anderen Verschmutzungen verhindert wird.