Die erforderlichen Unterlagen (Antrag auf Verlängerung des Jagdscheines, die Versicherungsbestätigung und das Jagdscheinheft) können an den Rhein-Kreis Neuss, Untere Jagdbehörde, 41513 Grevenbroich, geschickt werden. Prüfen Sie bitte, ob Ihr Jagdscheinheft noch eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer zulässt. Sollte dies nicht mehr möglich sein, ist zusätzlich eine Passbild neueren Datums erforderlich. Nach wie vor können Sie die Verlängerung der Gültigkeit des Jagdscheines auch persönlich bei der Unteren Jagdbehörde des Rhein-Kreises Neuss in Grevenbroich, Auf der Schanze 4, Haupteingang, 2. | Untere Jagdbehörde Rhein-Kreis Neuss. Etage, Zimmer 2. 31, beantragen. Hierzu ist eine telefonische Terminvereinbarung unbedingt erforderlich.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation erfolgt in Abstimmung mit der Obersten Jagdbehörde die Verlängerung des Jagdscheines vorübergehend im schriftlichen Verfahren. Die erforderlichen Unterlagen, Antrag auf Verlängerung des Jagdscheines, die Versicherungsbestätigung und das Jagdscheinheft können an den Rhein-Kreis Neuss Untere Jagdbehörde, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich, geschickt werden. Prüfen Sie bitte, ob Ihr Jagdscheinheft noch eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer zulässt. Untere jagdbehörde grevenbroich von. Sollte dies nicht mehr möglich sein, ist zusätzlich eine Passbild neueren Datums erforderlich. Die Untere Jagdbehörde wird die Anträge kurzfristig bearbeiten und zurücksenden.
Regelung in Grevenbroich: Der Verlauf der Erft ist in verschiedene Abschnitte (Lose) eingeteilt. Für jedes Los gibt es einen Lospächter, der die jeweilige Erlaubnis zum Angeln für den entsprechenden Erft-Abschnitt erteilt. Diese Erlaubnis ist zusätzlich zum Angelschein erforderlich. Den Lospächter kann man bei der Erft-Fischereigenossenschaft in Bergheim erfragen (Telefon 02271 / 880). Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. Verlängerung von Jagdscheinen – StattBlatt. 13 DSGVO) finden Sie hier. das Prüfungszeugnis über die bestandene Fischereiprüfung, der Pass oder Personalausweis, für Jugendfischereischeine der Kinderausweis oder die Geburtsurkunde, sowie ein aktuelles Lichtbild für die Verlängerung ist die Vorlage des letzten Fischerei- oder Jugendfischereischeines, sowie ein Lichtbild notwendig, ggf. genügt auch die Bescheinigung einer Gemeinde, dass bereits zuvor von dieser ein Fischereischein ausgestellt wurde. Jugendfischereischein: 8, 00 Euro Jahresfischereischein: 16, 00 Euro Fünfjahresfischereischein: 48, 00 Euro Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bei Antragsstellung zu entrichten ist.
Dieser wird ohne Ablegung einer Prüfung erteilt. Mit diesem Jugendfischereischein kann der Jugendliche allerdings nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers fischen gehen. Jugendlichen ab 14 Jahren kann auch bereits ein Fischereischein erteilt werden, wenn sie die Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben. Untere Jagdbehörde. Keinen Fischereischein benötigen Eigentümer von Privatgewässern, sowie Personen, die Fischereiberechtigte beim Fischfang lediglich unterstützen. Eine weitere rechtliche Voraussetzung zum Angeln ist der sogenannte Erlaubnisschein. Hierbei handelt es sich um die schriftliche Erlaubnis, an einem Gewässer zu angeln, das vom Besitzer der Fischereirechte für dieses Gewässer ausgestellt wird. Angelfischer, die einem Verein beigetreten sind, dürfen alle im Erlaubnisschein aufgeführten, dem Verein angehörenden Angelgewässer beangeln. Ist der Verein Mitglied in einem Fischereiverband, so kann das Vereinsmitglied in der Regel über seinen Verein Erlaubnisscheine erwerben, die es berechtigen, einige oder alle dem jeweiligen Verband angehörenden Angelgewässer zu beangeln.