Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist - vergleichbar mit den Personalräten des öffentlichen Dienstes oder den Betriebsräten in den Wirtschaftsbetrieben - die Interessenvertretung der Beschäftigten. Schwerpunktaufgabe ist, darauf zu achten, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Insbesondere soll die MAV die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden fördern und sich der persönlichen Sorgen und Nöte des Einzelnen annehmen sowie seine berechtigten beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Anliegen gegenüber der Dienststellenleitung unterstützen, wenn der Mitarbeiter dies wünscht. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststellen kirchlicher Körperschaften, Anstalten und Stiftungen der Evangelischen Kirche in Deutschland…und der Einrichtungen der Diakonie…sind Mitarbeitervetretungen zu bilden. (§1 Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen - MVG) Die Mitarbeitervertretung ist ein von den Mitarbeiter/innen gewähltes Organ, das als gleich-berechtigter Partner der Dienststellenleitung u. Bund-Verlag - Lösungen für Betriebsräte und Personalräte. a. bei personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten mitbestimmt oder mit-berät.
Darin werden alle KODA-Beschlüsse rechtsverbindlich veröffentlicht. TVöD-Tarifrecht öffentlicher Dienst, Beck-Texte im dtv 5787, neueste Ausgabe ( 9. Aufl.
Die "Gemeinsame Mitarbeitervertretung im Evangelischen Kirchenbezirk Esslingen" ist für etwa 850 Kolleginnen und Kollegen in 21 Kirchengemeinden und einigen weiteren Dienststellen des Kirchenbezirks zuständig. Die Beschäftigten gehören folgenden Berufsfeldern an: Gemeindediakonie Jugendarbeit Religionsunterricht Erziehung Kirchenmusik Mesnerdienst Haus- und Wirtschaftsdienst Beratungs- und sozialdiakonische Dienste Kranken- und Altenpflege, Hospiz Verwaltungsdienst, Sekretariat Die Rechte und Pflichten der MAV sind im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) ebenso geregelt wie die Zusammenarbeit der Dienstgeber mit der MAV. Auf dieser Grundlage vertritt die MAV die Belange der Beschäftigten. Mav rechte und pflichten diakonie. In vielen Angelegenheiten hat die MAV ein Mitbestimmungs- oder Mitberatungsrecht. Für die Beschäftigten gilt die Kirchliche Anstellungsordnung (KAO), die in weiten Teilen dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) entspricht. Darüber hinaus gelten auch weitere allgemeine Regelungen und Gesetze für die Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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