Ab 1. Januar 2018 müssen Arbeitgeber der Finanzbehörde die aufzuzeichnenden lohnsteuerrelevanten Daten bei Lohnsteuer-Außenprüfungen über eine amtlich vorgeschriebene digitale Schnittstelle elektronisch bereitstellen. Dies gilt unabhängig von der eingesetzten Entgeltabrechnungssoftware des Arbeitgebers. Bereits seit einigen Jahren gibt es einen amtlichen Standarddatensatz für die elektronische Bereitstellung lohnsteuerlicher Daten bei finanzbehördlichen Außenprüfungen: die digitale Lohnschnittstelle, kurz: DLS. Da sich eine flächendeckende Anwendung der DLS auf freiwilliger Basis bislang jedoch nicht erzielen ließ, hat der Gesetzgeber deren Einführung mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Digitale lohnschnittstelle sap web. Juli 2016 verbindlich festgeschrieben. Für die ab Januar 2018 aufzuzeichnenden Daten ist die DLS somit verpflichtend anzuwenden. Durch den einheitlichen Schnittstellenstandard soll der Datenexport, insbesondere der Lohnkonten, erleichtert werden – und zwar unabhängig vom Lohnabrechnungsprogramm des Arbeitgebers.
Eine abschließende Definition und Aufzählung der aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten sind mit der DLS nicht verbunden. Das Datenzugriffsrecht nach § 147 Abs. 6 S. 2 AO auf weitere prüfungsrelevante steuerliche Daten bleibt von der Anwendung der DLS unberührt. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) hat der Gesetzgeber die Einführung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto (Digitale LohnSchnittstelle -DLS-) verbindlich festgeschrieben, vgl. BMF-Schreiben vom 26. Mai 2017, BStBl I 2017, 789. Die DLS ist für ab dem 1. Digitale lohnschnittstelle sap e. Januar 2018 aufzuzeichnende Daten anzuwenden. Die bisher im BMF-Schreiben vom 29. Juni 2011, BStBl I S. 675, ausgesprochene bloße Empfehlung zur Anwendung der DLS ist damit überholt. Die jeweils aktuelle Version der DLS steht mit weiteren Informationen auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern unter zur Einsicht und zum Download bereit. Weitere unterstützte Dateiformate der Prüfsoftware Neben dem Beschreibungsstandard unterstützt die von der Finanzverwaltung eingesetzte Prüfsoftware IDEA folgende Dateiformate – sofern die zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen gleichfalls in maschinell auswertbarer Form bereitgestellt werden und das Einlesen der Daten ohne Installation zusätzlicher Fremdsoftware möglich ist: ASCII feste Länge (zzgl.
Für Hersteller GoBD-relevanter Software (vor allem Kassen-, Warenwirtschafts-, Finanzbuchhaltung und Lohn-Software) wird das Thema GoBD-konformer Datenexport zunehmend wichtiger. Immer mehr potenzielle Kunden machen eine Kaufentscheidung davon abhängig, ob das entsprechende System eine GoBD-Schnittstelle bzw. SAP HR SP 608.55: Support Package vom 14.06.2018 - SERKEM. eine Digitale LohnSchnittstelle besitzt. Schließlich sind diese Voraussetzung dafür, um Daten bei einer Prüfung durch die Finanzverwaltung so bereitzustellen, dass sie problemlos nach IDEA (der Prüfsoftware der Finanzverwaltung) importiert werden können. Sie haben Interesse an der Zertifizierung Ihrer GoBD-Schnittstelle? Zur GoBD Zertifizierung Datenexport aus Kassen-, Warenwirtschafts- und Finanzbuchhaltungssystemen Der Anteil der Außenprüfungen, in denen die Daten als Z3-Datenträgerüberlassung angefordert werden, steigt kontinuierlich. Damit die angeforderten Daten im von der Finanzverwaltung empfohlenen Format maschinell les- und auswertbar exportiert werden können, müssen die Systeme über eine entsprechende GoBD-Schnittstelle verfügen.
Information für Struktur und Datenelemente etc. in maschinell auswertbarer Form) ASCII Delimited (einschließlich kommagetrennter Werte, zzgl. in maschinell auswertbarer Form) EBCDIC feste Länge (zzgl. in maschinell auswertbarer Form) EBCDIC Dateien mit variabler Länge (zzgl. in maschinell auswertbarer Form) Excel (zzgl. Informationen für Struktur und Datenelemente etc. in maschinell auswertbarer Form) Access (nur Dateien im mdb-Format / Dateien im accdb-Format werden nicht unterstützt, zzgl. in maschinell auswertbarer Form) dBASE (zzgl. in maschinell auswertbarer Form) Lotus 123 (zzgl. in maschinell auswertbarer Form) ASCII-Druckdateien (zzgl. Info für Struktur und Datenelemente etc. in maschinell auswertbarer Form)? Dateien von SAP/AIS (zzgl. in maschinell auswertbarer Form) Konvertieren von AS/400 Datensatzbeschreibungen (FDF-Dateien erstellt von PC Support/400) in RDE-Datensatzbeschreibungen (zzgl. in maschinell auswertbarer Form). Digitale Lohnschnittstelle ab 2018 Pflicht. Des Weiteren ist bei passwortgeschützten Dateien erforderlich, das Kennwort anzugeben.
Umfang, Struktur oder Bezeichnung der aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten werden durch den Beschreibungsstandard nicht vorgegeben. Beschreibungsstandard als technische Bereitstellungshilfe Der Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung definiert die Datenimport-Schnittstelle zur automatisierten Übernahme aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtiger Daten einschließlich der zur maschinellen Auswertung erforderlichen Strukturinformationen und Verknüpfungen. Digitale lohnschnittstelle sap download. Er ermöglicht Softwareherstellern und geprüften Unternehmen auf freiwilliger Basis eine problemlose Datenübergabe bei angeforderter Datenträgerüberlassung im Rahmen einer Außenprüfung. Funktionsweise und Inhalt des XML-basierten Beschreibungsstandards Um die unterschiedlichen Datenstrukturen verarbeiten zu können, muss das geprüfte Unternehmen oder ein beauftragter Dritter die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten weitgehend "denormalisiert" zur Verfügung stellen. Der Beschreibungsstandard legt das Dateiformat für diese Daten auf gängige Standardformate fest.
Zielsetzung Ziel der DSFinV-K ist die Definition einer Struktur für Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen, für die ab dem 01. Januar 2020 die Nutzung der gesetzlich geforderten einheitlichen digitalen Schnittstelle (§ 146a AO) gilt. Durch die Standardisierung sollen folgende Ziele abgedeckt werden: einheitliche Datenbereitstellung für die Außenprüfung sowie für Kassen-Nachschauen durch definierte Kasseneinzelbewegungen, Stammdaten und Kassenabschlüsse, so dass eine progressive und retrograde Prüfbarkeit zwischen den Grundaufzeichnungen und der Erfassung im Hauptbuch (Finanzbuchhaltung) gewährleistet ist. Ermöglichung der Auslagerung aller im jeweiligen System erfassten Daten in ein Archivsystem. Eurodata macht Digitale Lohnschnittstelle (DLS) zum Standard - IT-Management.today. Ermöglichung einer vereinfachten Überprüfung der in die Finanzbuchhaltung übertragenen strukturierten Kassendaten. Hierfür liefert die DSFinV-K eine fachliche und technische Beschreibung. Hintergrund Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ( BGBl.
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren. Im dritten der vierteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein. Neuer Programmablaufplan (PAP) Der PAP für 2022 (Include RPCSDFDX) berechnet die Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume ab 01. 01. 2022. Bei der Steuerberechnung werden folgende Werte berücksichtigt: Aufnahme des Entlastungsbetrags von 4. 008 Euro für Alleinerziehende (Bisher über ELStAM-Verfahren) Erhöhung des Grundfreibetrags auf 9. 984 Euro Ermäßigter Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 14, 0% Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1, 3% Beitragssatz in der Pflegeversicherung von 3, 05% Anhebung des Zuschlags für Kinderlose in der Pflegeversicherung auf 0, 35% Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung West auf 84. 600 Euro Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung Ost auf 81.