Lohn / Tarif / Rente Das Zuschuss-Wintergeld (ZWG) beträgt 2, 50 € und ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es wird für jede Ausfallstunde in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit (01. 12. bis 31. 3. ) an die gewerblichen Arbeitnehmer im Bauunternehmen gewährt, für deren Ausgleich Arbeitszeitguthaben (aus der Arbeitszeitflexibilisierung) aufgelöst werden. Für diese Arbeitnehmer bzw. Arbeitsstunden ist kein Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) zu zahlen. Wie berechnet sich die Winterbauumlage bezüglich der Einkommenssteuererklärung? | STERN.de - Noch Fragen?. Durch das ZWG wird zugleich die Ansparung von Arbeitsstunden aus der Arbeitszeitflexibilisierung auf den Arbeitszeitkonten gefördert. In den Betrieben des Baunebengewerbes, wie des Dachdeckerhandwerks beträgt das Zuschuss-Wintergeld ebenfalls 2, 50 € je ausgefallene Arbeitsstunde, beispielsweise aber nicht im Gerüstbauhandwerk. Anspruchsberechtigt sind nur die gewerblichen Arbeitnehmer, nicht jedoch Bezieher von Rente wegen voller Erwerbsminderung und Arbeitnehmer, die schon das Lebensjahr für die Regelaltersrente erreicht haben.
Das Wintergeld wird an gewerbliche Arbeitnehmer in Baubetrieben gezahlt. Dabei ist zwischen dem Zuschuss-Wintergeld und dem Mehraufwands-Wintergeld zu unterscheiden. [1] 2. 1 Zuschuss-Wintergeld Das Zuschuss-Wintergeld soll Anreize geben, zur Kompensation von Arbeitsausfällen Arbeitszeitguthaben in der Schlechtwetterzeit einzusetzen. Zuschuss-Wintergeld wird in Höhe von bis zu 2, 50 EUR je ausgefallener Arbeitsstunde gezahlt, wenn zu deren Ausgleich Arbeitszeitguthaben aufgelöst und dadurch die Inanspruchnahme Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird. 2 Mehraufwands-Wintergeld Das Mehraufwands-Wintergeld soll die Mehrkosten, die durch die Arbeit in der witterungsungünstigen Zeit entstehen, ausgleichen. Es wird in Höhe von 1 EUR für jede berücksichtigungsfähige Arbeitsstunde erbracht, die in der Zeit vom 15. 12. bis zum letzten Tag des Februars auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz geleistet wird. Winterbauförderung / 2 Wintergeld | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Im Dezember sind bis zu 90 Stunden, im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Stunden berücksichtigungsfähig.