Wenn du jemanden als Erben einsetzt, so erhält dieser nicht nur dein Vermögen, sondern auch deine Verbindlichkeiten oder Schulden, möchtest du aber einen bestimmten Geldbetrag oder eine Immobilie weitergeben, kannst du diese vermachen. Es ist wichtig, dass du frühzeitig klar angibst, ob du jemandem etwas vererben oder vermachen möchtest. Kommen Organisationen oder Stiftungen als Erbnehmer in Frage, solltest du diese über deinen Wunsch anlässlich des Vermächtnisses frühzeitig informieren. Wie verfasse ich ein Testament und an wen darf ich etwas vererben? Wir beschäftigen uns nicht gerne mit dem Tod. Der Unterschied zwischen Vermachen und Vererben - Erbrecht Saar. Trotzdem ist es sinnvoll sich darüber zur rechten Zeit Gedanken zu machen. Vor allem dann, wenn Besitz vorhanden ist. Wichtig ist zu Beginn, dass du in deinem Testament klar festlegst wer als Erbe in Frage kommt und wem du etwas vermachen möchtest. Dabei ist zu beachten, dass du nur an Personen vererben kannst, die noch nicht gestorben sind. Generell gilt: Das Erbe bleibt in der Familie. Das heißt, solltest du kein Testament verfassen, so erben deine Nachkommen dein Vermögen.
Nießbrauchvermächtnis Beliebt ist auch das so genannte Nießbrauchvermächtnis, wodurch beispielsweise dem überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Möglichkeit eingeräumt wird, die Nachlassimmobilie lebenslang und gegebenenfalls unentgeltlich nutzen zu können. Damit ist der Überlebende Ehegatte oder Partner hinsichtlich der Wohnsituation versorgt, ohne dass er Eigentümer der Immobilie wird. Erben des Anwesens können dann zum Beispiel die Kinder werden. Vererben oder vermachen? Bei Immobilien manchmal eine schwierige Frage – Owners Club. Problemfall: Unklare Formulierungen im Testament In Laientestamenten wird oft zwischen "Vermachen" und "Vererben" nicht unterschieden. Das führt in der Praxis tatsächlich sehr häufig zu großen Problemen und im Zweifel zu jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Nicht selten verteilen die Erblasser in ihrem Testament sämtliche Nachlassgegenstände, ohne im letzten Willen klar zum Ausdruck zu bringen, welche der genannten Personen Erbe/n sein soll/en. Wird bei einer Aufteilung des Nachlasses ein bestimmter Vermögensgegenstand, z. ein bestimmtes Bankkonto vergessen, weil es zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch nicht existierte, stellt sich die Frage, wem dieser Vermögenswert nach dem Tod zufallen sollte.
Vermachter Gegenstand nicht mehr im Nachlass oder belastet: Vorkehrungen treffen Gleiches gilt, wenn der Erblasser einem Vermächtnisnehmer einen Gegenstand zuwendet, der beim Erbfall nicht mehr im Nachlass ist. Dann stellt sich die Frage, ob der Erbe den Gegenstand, zum Beispiel ein Kunstwerk, verschaffen muss. In diesem Fall spricht man von einem Verschaffungsvermächtnis. Geht es um eine Immobilie, stellt sich eine ähnliche Frage, wenn das Haus oder die Wohnung beim Tod des Erblassers belastet ist. Muss der Vermächtnisnehmer dann das Darlehen übernehmen? Dies kann und sollte der Erblasser festlegen. Vermächtnis: Wie kann ich Geld oder Gegenstände vermachen? - Deutsche Anwaltauskunft. Geklärt werden muss auch, wer die Kosten für Notar und die Änderung des Grundbuchs trägt, wenn ein Grundstück vermacht wird: der Vermächtnisnehmer oder der Erbe. Erst Pflichtteil, dann Vermächtnis Möglich ist auch ein Quotenvermächtnis. Damit kann der Erblasser einem Vermächtnisnehmer eine bestimmte Quote seines Vermögens vermachen. Das allerdings ist kompliziert und kann schnell zu Streit zwischen Erben und Vermächtnisnehmer führen, wenn das Testament dazu keine klaren Anweisungen enthält.
Dieses Konto gehört dann dem oder den Erben. Sind aber ausdrückliche Erbeinsetzungen in dem Testament nicht enthalten, muss man das Testament mit den vorhandenen Formulierungen dahingehend auslegen, wer der genannten Vermächtnisnehmer der Erbe sein sollte. Dies geschieht entweder im Erbscheinsverfahren oder es muss eine so genannte Erbenfeststellungsklage erhoben werden. Mit den prozessual zur Verfügung stehenden Mitteln wird dann ermittelt, was der eigentliche Wille des Verstorbenen war. Es müssen also gegebenenfalls Zeugen vernommen werden, die etwas darüber sagen können, was die Vorstellungen des Erblassers zu Lebzeiten über die Verteilung der Nachlasses waren. Vermächtnis und Pflichtteil Der Erblasser kann niemandem ein Vermächtnis aufdrängen. Das bedeutet, dass auch der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch nicht verliert, wenn ihm ein Vermächtnis hinterlassen ist, dass wertmäßig hinter seinem Pflichtteilsanspruch zurückbleibt. Hat der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten (nur) ein Vermächtnis hinterlassen, hat dieser also stets die Wahl, das Vermächtnis anzunehmen oder auszuschlagen und stattdessen seinen Pflichtteil gegenüber den Erben geltend zu machen.
Zwar ist es in der Regel eine gute Sache, etwas vermacht zu bekommen – allerdings nur für den Vermächtnisnehmer. Für die Erben ist es eher ungünstig, schließlich schmälert ein Vermächtnis die Erbschaft. Deswegen können Erblasser bei Bedarf festlegen, welcher Erbe mit dem Vermächtnis belastet sein soll, also wer einen Teil seines Erbes zugunsten des Vermächtnisnehmers abgeben muss. Das ist vor allem bei einer Erbengemeinschaft sinnvoll. Was passiert, wenn ein Vermächtnis verfügt wurde, aber der Staat erbt? Auch wenn der Staat erbt, muss das Vermächtnis ausgekehrt werden: Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch darauf. Wenn der Nachlass aber überschuldet ist, geht der Vermächtnisnehmer leer aus. Welche weiteren Formen des Vermächtnisses sind möglich? Weiterhin ist ein sogenanntes Wahlvermächtnis möglich. Dabei vermacht der Erblasser Gegenstände, überlässt dem Vermächtnisnehmer aber die Auswahl. Ein Beispiel: Die Tochter darf sich aus der Kunstsammlung zwei Gemälde aussuchen. Die Auswahl kann auch einem Dritten überlassen werden.
Ein Erblasser kann zum Beispiel einem Kind eine Million Euro vermachen mit der Auflage, an seine drei Kinder je 200. 000 Euro abzugeben. So fallen keine Steuern an. Möglich ist es auch folgende Formulierung, die den Freibetrag direkt mit ins Testament aufnimmt: "Meine Kinder und Enkel sollen je einen Geldbetrag erhalten, der dem erbschaftsteuerlichen Freibetrag zu dem Zeitpunkt meines Ablebens entspricht. " Wann ist das Vermächtnis zu erfüllen? Was viele Erblasser nicht bedenken, ist, einen Zeitpunkt festzulegen, an dem das Vermächtnis "fällig" wird. "Das ist zwar nicht verpflichtend", sagt der Rechtsanwalt aus München. Dann habe der Erbe aber nur drei Monate Zeit, den Nachlass zu ordnen, zu sichten und das Vermächtnis herauszugeben. Das ist sehr wenig, auch angesichts der emotionalen Belastung nach einem Todesfall. Erblasser können festlegen, wann der Vermächtnisnehmer das Vermächtnis geltend machen darf, zum Beispiel "frühestens ein Jahr nach dem Todesfall". Wer soll mit dem Vermächtnis belastet sein?