Alle Unkosten und Aufwendungen, die Vermieter für ihre Immobilie haben, sind auf ihre Mieter nicht umlegbar. Umlagefähig sind nur die 17 verschiedenen Kostenarten, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt sind. Hinzu kommt, dass die nicht nur die Betriebskostenvorauszahlung im Mietvertrag vereinbart sein muss, vgl. § 560 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sondern auch die Kostenarten genau festzulegen sind. Das gilt speziell für die "sonstigen Betriebskosten" im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV. Betriebskosten: Hilfreiche Checkliste zum Ausdrucken & zum täglichen Gebrauch - PDF Free Download. Denn: Was nicht vereinbart ist, braucht der Mieter auch grundsätzlich nicht zu zahlen. Von A bis Z: Die wichtigsten nicht umlagefähigen Positionen Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der wesentlichsten, auf den Mieter nicht umlegbaren Betriebskosten, da diese grundsätzlich zu den vom Vermieter zu tragenden Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten gehören, vgl. auch § 1 Abs. 2 BetrVK. Abnutzung, Alterung oder Witterungseinfluss Der Vermieter schuldet dem Mieter die Überlassung und den Gebrauch der Mietsache, § 535 BGB.
Fixieren Sie deshalb im Mietvertrag die Möglichkeit einer Erhöhung der Betriebskostenpauschale. Nur dann können Sie die Pauschale in Zukunft anpassen, denn Nachzahlungen können Sie auf pauschal geleistete Betriebskosten nicht verlangen. Öffentliche Lasten Hierzu zählt insbesondere die Grundsteuer. Die Grunderwerbssteuer hingegen darf nicht auf den Mieter umgelegt werden. Umlagefähige betriebskosten pdf format. Wasserversorgung Bezüglich der Wasserversorgung gibt es folgende umlagefähige Kosten: Kosten der Wasserversorgung wie Grundgebühren, Wasserzähler aber auch Kosten der Eichung und Wartung, des Wasserverbrauchs und Kosten des Betriebs von hauseigenen Wasserversorgungsanlagen oder Wasseraufbereitungsanlagen. Zuletzt sind auch die Kosten der Abrechnung umlagefähig. Entwässerung Umlagefähig sind Kosten für die Entwässerung von Haus und Grundstück bspw. Entwässerungsgebühren sowie Kosten einer Entwässerungsanlage/Entwässerungspumpe. Heizung Zu den umlagefähigen Kosten zählen hier die Kosten, die für den Betrieb der Zentralheizung inkl. Abgasanlage und Eichkosten anfallen, sowie die Kosten für die Fernwärme.
Für die Restkosten kann ein anderer Verteilerschlüssel vereinbart werden. 5. Kosten der Warmwasserversorgung Je nachdem, was für ein Gerätetyp zur Wassererwärmung genutzt wird (zentrale Wasserversorgungsanlage, eigenständige gewerbliche Warmwasserlieferung, Durchlauferhitzer/Boiler), können unterschiedliche Kostenarten umgelegt werden. Insbesondere gehören die Kosten für die Erwärmung des Wassers durch die Anlage hinzu. 6. Umlagefähige Nebenkosten: Was dürfen Vermieter abrechnen? - objego. Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgung Diese Ziffer regelt den Normalfall und erfasst die Betriebskosten von Anlagen, die zugleich Heizwärme und Warmwasser bereitstellen. Auch hier ist zwischen den verschiedenen Anlagetypen zu unterscheiden. Angesichts der Vielzahl von Messwerten und mathematischen Berechnungsformeln ist die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung für jeden Vermieter eine echte Herausforderung und wird meist einem professionellen Abrechnungsunternehmen überlassen. 7. Kosten des Betriebs eines Personen- und Lastenaufzugs Kosten für Betriebsstrom, Beaufsichtigung, Bedienung und Überwachung, Reinigung, Pflege, Betriebsbereitschafts- und Betriebssicherheitsprüfung.
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