Frage vom 2. 5. 2012 | 20:53 Von Status: Frischling (40 Beiträge, 6x hilfreich) Garage zum Zimmer umbauen, ohne Genehmigung? Hallo, ist es erlaubt ohne Genehmigung die Garage meines Hauses zu einem weiteren Wohnraum umzubauen? Die Garage grenzt allerdings direkt an die Garage des Nachbarn, also ohne Abstand. Des weiteren müsste ich noch eine Aussenwand des Hauses mit einer Tür ausstatten. Generell würde ich mich interessieren ob ich für dieses Vorhaben eine Genehmigung brauche und ob ich überhaupt so nahe am Grundstück des Nachbarn einen Wohnraum schaffen darf. Falls es geht, aber nur mit Genehmigung, wo muss ich denn diese beantragen, mit welchen Kosten muss man rechnen? Im Voraus Dank Mfg -- Editiert sunrise696 am 02. 05. 2012 20:54 # 1 Antwort vom 3. 2012 | 10:36 Von Status: Unbeschreiblich (34620 Beiträge, 13188x hilfreich) Baurecht ist Landesrecht. Wie wärs, wenn Du einfach mal ins Bauamt Deiner Stadt marschierst und Dich dort beraten lässt? Garage zu Wohnraum umbauen! (Baugenehmigung). wirdwerden ----------------- "" # 2 Antwort vom 3.
Und bedenkt dass wenn es möglich ist in Eigenleistung machen. Haben zig Handwerker in der Familie. Erstmal vielen Dank. LG #2 Wenn die Garage wirklich drei Meter von der Grenze weg ist, könnte es mit der Genehmigung klappen. Allerdings muss man die Garage vermutlich noch dämmen - dann wird es eng. Gibt es außerdem einen Bebauungsplan, könnten die darin enthaltenen Festsetzungen dagegen sprechen. Und noch etwas: der Stellplatznachweis muss auch ohne die Garage erbracht werden können - die meisten Gemeinde haben eine Stellplatzsatzung in der steht, wie viele Stellplätze nachzuweisen sind. #3 Wo ist die Grundstücksgrenze? Dort wo das Nachbarhaus steht, oder wo die Garage steht? #4 Wenn die Garage wirklich drei Meter von der Grenze weg ist, Das dürfte der Knackpunkt sein, sieht auf dem Bild irgendwie nicht so aus. 3m entfernt vom Nachbarhaus, vielleicht, aber 3m entfernt von der Grenze? #5 Sieht so aus, als wäre die Garagenwand bereits die Grenze. Hinten steht Nachbars Garage. Garage zum wohnraum umbauen 2. Obendrauf ist wohl noch eine Terrasse?
Unterm Strich sagt die Architektin: "Ich würde sicherlich nicht ausschließen, dass es möglich wäre, die Garage als Arbeitsraum zu nutzen und energetisch umzurüsten, aber es ist ambitioniert. " Es würde jedoch weniger kosten als eine große Aufstockung. Allerdings gibt es auch anderen Möglichkeiten für Hausbesitzer mit Garten: "Aufgrund der Baugrundstückknappheit entschließen sich immer mehr Hausbesitzer, einen (Groß-)Teil ihres Gartens an die erwachsenen Kinder abzutreten, damit diese darauf ein Blockhaus als Wohnhaus bauen können", sagt Jannette Weiser-Lieverscheidt, Sprecherin des Deutschen Massivholz- und Blockhausverbandes (DMBV) in München: "Teilweise wird auch ans vorhandene Haus angebaut. " In diesem Fall müsse aber darauf geachtet werden, ob der jeweilige Blockhaushersteller problemlos an Steinhäuser anbauen könne. Von der Garage zur Designer-Wohnung | DW Deutsch - YouTube. Über die Dämmung sagt die Verbandssprecherin: "Ab 20 Zentimeter Wandstärke ist keinerlei zusätzliche Wanddämmung notwendig. " Man spreche dann von einer "einschaligen Vollholzwand/Blockwand".
2012 | 14:14 Von Status: Praktikant (961 Beiträge, 584x hilfreich) Wenn im Bebaungsplan keine Grenzbebauung vorgesehen ist, dann wirst du wohl keine Genehmigung erhalten. Es soll aber Garagen geben, deren Tor war zuletzt am Tag der Bauabnahme geöffnet... # 3 Antwort vom 3. 2012 | 14:59 Von Status: Student (2282 Beiträge, 1328x hilfreich) In der Regel dürfen Garagen an die Grenze gebaut werden, nicht aber Wohnräume. # 4 Antwort vom 26. Garage zum Wohnraum umbauen - Öffentliches Baurecht - Fragen rund ums Bauen? Frag die Experten. 3. 2017 | 09:57 Von Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich) Also in Bayern ist es so, dass hier eine sogenannte Abstandsflächenübernahmeerklärung durch den direkt angrenzenden Nachbarn nötig ist. Andernfalls wird die Genehmigung normalerweise nicht erteilt! # 5 Antwort vom 26. 2017 | 10:23 Von Status: Schüler (305 Beiträge, 135x hilfreich) @fb462512-78 1. ) Allein mit der nachbarschaftlichen Zustimmung ist eine Baugenehmigung immer noch alles andere als wahrscheinlich. Dinge wie notarielle Baulasteintragung, Baugrenzen, Maß und Art der baulichen Nutzung, zwingend erforderlicher Nutzungsänderungsantrag (vorher Nutzungsfläche, neu Wohnfläche) etc sind ebenfalls sehr relevant!