Freilich aber übte dabei der Bischof als Richter einen starken Einfluss aus. Auch gegen geistliche Sünden drohte oft das weltliche Gesetz Strafen an, die dann vom weltlichen Gericht verhängt wurden. Die geistlichen Pönitenzen ( Bußen) standen dagegen ausschließlich den geistlichen Behörden zur Verfügung.
Der arglistigen Charakter des Tieres wurde den Zeitgenossen aber durch einen anderen Umstand deutlich gemacht: Das Schwein fraß das Kind am Freitag, einem Fastentag. Im Jahr 1386 kam es zu einem Volksfest in Falaise. Eine "riesige und bunte" Menge wollte die Hinrichtung eines Mörders begaffen. Die Bürger erschienen in ihren besten Kleidern. Sterben sollte mal wieder ein Schwein. Weil es "der bösen Neigung, Säuglinge auf der Straße zu essen, nachgegeben hatte". Gericht, Richter und Schöffen – kleio.org. Der Prozess wurde geführt, als ginge es um das Leben eines Menschen. Und so sollte auch die Hinrichtung ablaufen. Der Henker kaufte extra neue Handschuhe, die er der Stadt in Rechnung stellte. Vor dem Tod sollte das Schwein an Kopf und Vorderbein verstümmelt werden. Dem Anlass angemessen, konnte das Schwein nicht nackt erscheinen, es wurde festlich eingekleidet. Das ganze erhabene Spektakel wurde in einem Fresko festgehalten. Im 19 Jahrhundert wurde den Bürgern die Posse offenbar peinlich, 1820 tünchte man die Wand über. Insgesamt listet Evans etwa 200 überlieferte Fälle auf, die meisten in Frankreich.
Das Kirchengericht bzw. die Kirchliche Gerichtsbarkeit umfasst sowohl die Gerichtsbarkeit des Klerus in weltlichen Sachen als auch die Gerichtsbarkeit von Klerus und Laien in rein geistlichen Sachen. Gericht im mittelalter video. Beschreibung Bereits im Römischen Reich gewährt der Staat der Kirche in Kriminalsachen gewisse Privilegien hinsichtlich des Gerichtsstandes der Bischöfe, und auch im Fränkischen Reich bestand eine Einschränkung der staatlichen Gerichtsbarkeit über den Klerus. Gerichtsbarkeit in weltlichen Sachen Die grundlegende Auseinandersetzung zwischen Staat und Kirche über diesen Punkt erfolgte schon unter den Merowingern; zuerst hinsichtlich der Bischöfe, dann hinsichtlich der Diakonen und Priester durch das Edikt Chlothars II. aus dem Jahre 614. Dabei wurde der Kirche die Befugnis eingeräumt, diese Geistlichen, wenn sie eines weltlichen Verbrechens angeklagt waren, zunächst durch ein kirchliches Disziplinarverfahren ihres Amtes zu entheben, damit dann das weltliche Gericht einen seiner geistlichen Würde entkleideten Angeschuldigten verurteilen konnte.
Gegen Ende des Mittelalters kamen Prozesse gegen Tiere in Mode. Häufig landeten Schweine wegen Mordes vor Gericht. Aber auch eine missbrauchte Eselin musste den Scheiterhaufen fürchten. 1379 kam es zu einem Aufruhr in einem französischen Kloster. Zwei Schweinerotten gerieten in Wut - in dem Getümmel töteten die Schweine einen Mann, Perrinot Muet. Nach der Bluttat - die man nicht ungesühnt lassen konnte - wurden die Schweine ergriffen und vor Gericht gestellt. Nicht nur die drei Tiere, die den Mord verübt hatten, sondern alle, die sich am Aufruhr beteiligt hatten. Das Urteil konnte nur auf Tod lauten. Mit lauten Rufen zeigten die Zuschauer im Gerichtssaal ihre Zufriedenheit, dass die tierischen Malefikanten ihrer gerechten Strafe nicht entrinnen konnten. Das Standwerk zum Thema "Tiere im Gerichtssaal", "The Criminal Prosecution and Capital Punishment of Animals", stammt von 1906. Dort stellt E. P. Gericht im mittelalter 24. Evans fest, dass Schweine häufig Probleme mit dem Gesetz hatten. Er analysierte: "Die Häufigkeit, mit der Schweine vor Gericht gestellt und zum Tode verurteilt wurden, hing mit der Freiheit, mit der sie auf den Straßen laufen durften, und ihrer immensen Zahl zusammen".