Dazu wird der Datensatz für Beitragsnachweise in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm geändert. Hinweis: Da auch 2014 kein Sozialausgleich durchzuführen ist, entspricht der Betrag im neuen Beitragsnachweisdatensatz in der Höhe dem normalen Krankenversicherungsbeitrag. Die Monatsmeldung bei der Krankenkasse | Knappschaft-Bahn-See | Knappschaft-Bahn-See. Kein Sozialausgleich. Aber: Personengruppen Einige Arbeitnehmer sind von der Zahlung eines kassenindividuellen Zusatzbeitrages befreit. Um diese Beschäftigten in Zukunft eindeutig identifizieren zu können, wurden neue Personengruppen geschaffen. Seit 01. 2012 haben Sie folgende Beschäftigte umzumelden: Personengruppe 121 - Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis 325 Euro (Geringverdienergrenze) Personengruppe 122 - Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung Personengruppe 123 - Personen, die ein freiwilliges ökologisches/soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten Alles Wissenswerte über Zusatzbeitrag und Sozialausgleich Einer der Kernpunkte des Gesetzes zur weiteren Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung war die Rückführung der Beitragssätze auf das alte Niveau.
Sozialversicherungsmeldungen werden digital an die Krankenkassen übermittelt. Lohnprogramme ermöglichen diese Datenübertragung direkt vom Programm aus, und ermitteln aufgrund des Abrechnungsstatus, welcher Meldetatbestand übermittelt wird. Wer seine Lohnabrechnung manuell durchführt kann die Meldungen mit dem kostenlos von den SV-Trägern zur Verfügung gestellten Software svnet erledigen. Unter einem Meldetatbestand versteht man, den Grund, warum eine Meldung abgegeben wird. Es gibt natürlich verschiedene Gründe, die mit den nachfolgenden Nummernkürzel bei der Meldung mitgeteilt werden. Grund der Meldung – Meldetatbestand – Buchhaltung einfach erklärt. Beispiel: Meldegrund 10 – Der Mitarbeiter beginnt mit einer Beschäftigung. Meldegrund 30 – Das Beschäftigungsverhältnis endet Meldegrund 34 – Unterbrechung der Entgeltzahlung von mehr als einem Monat – Beschäftigungsverhältnis im rechtlichen Sinne besteht weiter. Meldegrund 52 – Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Beginn der Elternzeit. Die richtige Angabe der Meldetatbestände ist wichtig, um der Krankenkasse den weiteren Verlauf des Versicherungsverhältnisses mitzuteilen.
Zu den Meldungen zur Sozialversicherung gehören die Anmeldungen (Abgabegründe 10 bis 13), Sofortmeldungen (Abgabegrund 20), Abmeldungen (Abgabegründe 30 bis 49), Jahresmeldungen (Abgabegrund 50), Unterbrechungsmeldungen (Abgabegründe 51 bis 53), sonstige Entgeltmeldungen (Abgabegründe 54 bis 57), GKV-Monatsmeldungen (Abgabegrund 58), Meldungen in Insolvenzfällen (Abgabegründe 70 bis 72) sowie die UV-Jahresmeldung (Abgabegrund 92). Unsere Leseempfehlung "summa summarum" Gesamtausgabe 2008 "summa summarum" Ausgabe 6/2014 "summa summarum" Ausgabe 1/2018