Zusammenfassung Obwohl diese Planungsphase rein numerisch gemäß HOAI der Planungsphase 5 folgt, läuft sie im Planungsprozeß der Praxis jedoch weitgehend parallel zur Phase der Ausführungsplanung, u. U. auch noch eher, ab. Dies hat schon darin seinen Grund, daß auch die Art der Vergabe unter Umständen die Ausführungsplanung beeinflußt. Wir haben dieses zeitliche Ineinandergreifen der einzelnen HOAI-Phasen auch im Terminplan berücksichtigt. Buying options Chapter USD 29. 95 Price excludes VAT (Canada) eBook USD 54. 99 Softcover Book USD 69. 99 Author information Affiliations Dortmund, Deutschland Egon Leimböck & Klaus Heinlein Authors Egon Leimböck Klaus Heinlein Copyright information © 1996 Bauverlag GmbH · Wiesbaden und Berlin About this chapter Cite this chapter Leimböck, E., Heinlein, K. (1996). HOAI-Phase 6: Vorbereitung der Vergabe. In: Recht und Wirtschaft bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. Download citation DOI: Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden Print ISBN: 978-3-322-84897-0 Online ISBN: 978-3-322-84896-3 eBook Packages: Springer Book Archive
Vorbereitung der Vergabe (LP6) admin 2021-05-10T11:03:42+02:00 Sie möchten mehr über unser Dienstleistungsportfolio erfahren? Lassen Sie sich von einem unserer Experten beraten. Die Leistungsphase 6 gehört zu unseren Kerndienstleistungen Nach den Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beschreibt die Leistungsphase die Vorbereitung der Vergabe. In dieser Bauphase beginnt die Ausschreibung der Bauleistungen anhand der fertiggestellten detaillierten Planungen. Die Leistungsphase 6 beinhaltet folgende Grundleistungen: Aufstellung eines Vergabeterminplans Ermittlung und Zusammenstellung benötigter Mengen an Materialien und Bauleistungen Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen unter Berücksichtigung der Leistungsbereiche Abstimmung und Koordination der Leistungsbeschreibungen mit den weiteren am Bau beteiligten fachlichen Experten Neben den Grundleistungen gibt es besondere Leistungen, welche in der Leistungsphase 6 durchgeführt werden. Zu diesen Leistungen gehören: Aufstellen möglicher alternativer Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche Aufstellung vergleichender Kostenübersichten nach erfolgter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung beteiligter Spezialisten Sollten Sie Fragen zur sechsten Leistungsphase haben, wenden Sie sich gerne an uns!
Bei der Vergabe macht sich dies wegen der geringen Menge zunächst kaum bemerkbar, bei der Vergütung der Mehrmenge schlägt der hohe Einheitspreis später dann umso mehr zu Buche. « zur Glossar-Übersicht
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
§ 7 VgV (1) Hat ein Unternehmen oder ein mit ihm in Verbindung stehendes Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber beraten oder war auf andere Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt (vorbefasstes Unternehmen), so ergreift der öffentliche Auftraggeber angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieses Unternehmens nicht verzerrt wird. (2) Die Maßnahmen nach Absatz 1 umfassen insbesondere die Unterrichtung der anderen am Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen in Bezug auf die einschlägigen Informationen, die im Zusammenhang mit der Einbeziehung des vorbefassten Unternehmens in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens ausgetauscht wurden oder daraus resultieren, und die Festlegung angemessener Fristen für den Eingang der Angebote und Teilnahmeanträge. (3) Vor einem Ausschluss nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist dem vorbefassten Unternehmen die Möglichkeit zu geben nachzuweisen, dass seine Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens den Wettbewerb nicht verzerren kann.
Umgekehrt darf eine Leistungsbeschreibung natürlich auch nicht zu unbestimmt sein. Das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung gilt auch dann, wenn Auftraggeber Innovationen zulassen möchten. Deswegen müssen auch bei funktionalen Leistungsbeschreibungen oder bei der Zulassung von Nebenangeboten einige wichtige Punkte beachtet werden, dies gilt insbesondere in Bezug auf transparente Mindestanforderungen. Einzureichende Nachweise und Erklärungen und Eignungsanforderungen bestimmen Unsicher sind viele Auftraggeber bei der Frage, welche Nachweise und Erklärungen sie fordern dürfen. Zu beobachten ist eine durchaus verbreitete Praxis, standardisierte Formblätter oder Formulare aus anderen (vermeintlich ähnlichen) Ausschreibungen ungeprüft und unverändert (weiter-) zu verwenden. Das ist nicht nur vergaberechtlich riskant, sondern zugleich auch eine verschenkte Chance, den Kreis der Teilnehmer sachgerecht einzugrenzen und somit die Verfahrenseffizienz zu erhöhen. Bei der Bestimmung von Eignungsnachweisen ist auch die Möglichkeit der Eignungsleihe oder die Bildung von Bietergemeinschaften zu berücksichtigen, hier gibt es einige Besonderheiten.
Mai 2022 Mit der Bekanntmachung stellt der Auftraggeber wichtige Weichen für sein Vergabeverfahren. Er tritt erstmals an den Markt heran, muss aber bereits die wesentlichen Informationen vorbereitet haben und dem Markt mitteilen.