Weber / Arzt / Heinrich Strafrecht, Besonderer Teil Klassiker in der Kategorie "großes Lehrbuch": Klare, leicht verständliche Darstellung mit den examensrelevanten Fragestellungen im Mittelpunkt. Mittels bewährtem didaktischen Konzept prägt sich die Materie gut ein, zugleich werden wertvolle Impulse zur eigenständigen Reflektion gegeben. Stand Juni 2021, auf strafrechtsrelevante Fragen zur Corona-Pandemie wird eingegangen. Weitere Neuerungen sind u. a. : - Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche - Gesetze zur Bekämpfung der Korruption (§ 299 StGB n. F sowie §§ 299a, 299b StGB) - neuer Qualifikationstatbestand des § 244 IV StGB (Wohnungseinbruchsdiebstahl) - 49. Arzt weber bt 5. und 50. StÄG (Reform des Sexualstrafrechts) - Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität - die neue Datenhehlerei (§ 202d StGB) - § 217 StGB (Einführung und Nichtigkeitserklärung). Zielgruppe: Studenten und Referendare, aber auch für Wissenschaftler oder Praktiker zur Vertiefung. Und im Paket mit Baumann/Weber/Mitsch/Eisele, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 13.
3 2. Ansicht - Es ist erforderlich, dass das Opfer durch die Begehungsweise in eine konkrete Lebensgefahr gebracht wird und der Eintritt des Todeserfolges nur noch vom Zufall abhängt. Arzt weber heinrich hilgendorf strafrecht bt. 4 Restriktive Auslegung aufgrund hoher Strafandrohung Aufgrund dessen, dass das Strafmaß angehoben wurde, erscheint es nur sachgemäß auch die Tatbestandsmerkmale restriktiv auszulegen und somit nicht nur einen abstrakte, sondern eine konkrete Lebensgefahr zu fordern. 5 Du hast eine Frage zum Thema? Das könnte Dich auch interessieren Innerhalb der Verfügungslehre, die davon ausgeht, dass es sich bei § 253 StGB um ein Se… Es besteht Einigkeit darüber, dass § 160 StGB, der die Verleitung zur Falschaussage bes… Besteht der Schutz der Rundfreiheit nur für diejenigen, die bereits Rundfunk anbieten ode… Zwischen Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die Bundesregierung ohne einfa…
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Veranstaltungsnummer: 02813510 (2 SWS) Mi., 12-14 Uhr; Hörsaal II (Alte Universität) Inhalt Die moderne Informations- und Kommunikationstechnologie stellt das Recht vor völlig neue Herausforderungen. Das Strafrecht steht vor der Aufgabe, klassische Delikte in technisiertem Gewand zu erfassen, und neuen, durch den Einsatz von Computersystemen erst ermöglichten Kriminalitätsformen zu begegnen. Der Kurs vermittelt einen umfassenden Überblick über das Computerstrafrecht, vom klassischen Computerbetrug und Hacking von Daten bis hin zu den jüngsten kriminellen Erscheinungsformen wie Domain-Hijacking und Phishing. Insbesondere werden ausgewählte neuere Fälle besprochen. Arzt weber braunschweig. Literaturhinweise Hilgendorf/Valerius, Computer- und Internetstrafecht, 2. Aufl., 2012; Beck/Valerius, Wirtschaftsstrafrecht, 2009 (insbesondere Fall 7); Arzt/Weber/Heinrich/Hilgendorf, Strafrecht BT, 3. Aufl., 2015. Materialien Die Materialien sind ab Beginn der Veranstaltung für eingeschriebene Studierende über den folgenden Link auf WueCampus zu erreichen: WueCampus-Kursraum
[32] Grundlegend BGH, Urt. 11. 3. 1960, 4 StR 588/59, juris, Rdnr. 25 = BGHSt 14, 170, 172 [33] Hefendehl in MünchKomm StGB, 2. 2014, § 263 Rdnr. 304. [34] Vgl. Hilgendorf / Valerius, Computer- und Internetstrafrecht, 2. 2012, S. 148 f. Rdnrn. 493 ff. ; Wegner NStZ 2016, 455, 459. [35] Zur Gewerbsmäßigkeit des Betrugs bei der "Abofalle" BGH, Urt. 5. 20...
In einem Band eine umfassende, einheitliche Darstellung des gesamten Besonderen Teils! Die Bearbeitung wurde vollständig durch die renommierten Strafrechtslehrer Bernd Heinrich (Berlin/Tübingen) und Eric Hilgendorf (Würzburg) übernommen. Eingehende Berücksichtigung finden z. B. die neue Rechtsprechung zur Sterbehilfe, zur Hehlerei oder zum Schadensbegriff bei Betrug und Untreue. Weiterhin mit der bewährten didaktischen Konzeption: Überblick und gebotene Tiefe zugleich unter Einbeziehung der kriminalpolitischen Hintergründe und übergreifenden Zusammenhänge (auch zum AT). Der Schwerpunkt liegt auf den examensrelevanten Fragestellungen, dabei wird zwischen Grundwissen und Einzelheiten sorgfältig unterschieden (auch optisch/typografisch). Fazit: "... ein echter Klassiker"*) für Studenten und Referendare, aber auch für den Praktiker, der sich in Einzelfragen, Systematik oder kriminalpolitische Hintergründe einarbeiten muss. Strafrecht, Besonderer Teil - Arzt / Weber / Heinrich / Hilgendorf | Bücher für Anwälte. *) Prof. Dr. Andreas Hoyer u. Amir Makee Mosa in JZ 2011, 948, zur Vorauflage.