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30 – Datenschutzbeauftragter - Martin-Luther-Str. 28 Telefon: 02191 / 16-3567 E-Mail: Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Art 6 Abs, 1 lit. a, 7 der EU-Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend DSGVO) in Verbindung mit der jeweils gegebenen konkreten Einwilligung. Alte Führerscheine werden in Remscheid bald umgetauscht | Remscheid. Zwecke der Datenverarbeitung Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche erhebt ausschließlich zum Zweck der Terminbuchung und –abwicklung folgende personenbezogenen Daten von den Nutzern: Name Vorname Kontaktdaten (ggf. gültige E-Mailadresse, Telefonnummer) Anliegen des Termins bei Bedarf Adresse bei Bedarf Geburtsdatum Speicherdauer / Datenlöschung Die Speicherung der erhobenen personenbezogenen Daten beträgt 24 Stunden. Die Daten werden nach Ablauf des vereinbarten Termins gelöscht. Datensicherheit s. nachfolgend Punkt "Internetauftritt" Datenübermittlung an Empfänger Die erhobenen personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Terminbuchung und –Abwicklung an die jeweils zuständige Dienststelle des FD weitergeleitet.
Los geht es für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 58, die bis zum 19. Januar 2022 Zeit haben. Für die Jahrgänge 1959 bis 64 läuft die Frist ein Jahr länger, 1965 bis 70 Geborene haben noch ein Jahr mehr Zeit und alle ab Jahrgang 1971 müssen bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht haben. Remscheid: Umtausch der Führerscheine kostet 25, 30 Euro Danach folgen im Jahresrhythmus die Führerscheine, die zwischen 1999 und 2011 (bis 19. Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein beginnt – Forum Wermelskirchen. Januar 2026), zwischen 2002 und 2004 (2027), zwischen 2005 und 2007 (2028), im Jahr 2008 (2029), 2009 (2030), 2010 (2031) und 2011 (2032) ausgestellt wurden. Alle Führerscheine, die 2012 oder später erworben wurden und alle Inhaber, die vor 1953 geboren wurden, haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch. Für die Terminvereinbarung gibt es auf der städtischen Internetseite unter dem Menüpunkt "Termine buchen" einen neuen Unterpunkt "Umtausch EU-Kartenführerschein", der über die Menüpunkte Fahrerlaubnisangelegenheiten, Führerscheinstelle und Allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten erreichbar ist.
Alle vor 1953 geborenen Inhaber müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Ab dem 1. Januar 1999 ausgestellte Führerscheine: Liegt das Ausstellungsjahr zwischen 1999 und 2001, muss der Umtausch bis zum 19. Januar 2026 erfolgen, für zwischen 2002 und 2004 ausgestellte Führerscheine ist bis zum 19. Januar 2027 Zeit, für 2005 bis 2007 ausgestellte bis zum 19. Januar 2028. Danach verlängert sich die Frist mit jedem weiteren Ausstellungsjahr um ein Jahr, 2008 ausgestellte Führerscheine bis 19. Januar 2029, 2009 ausgestellte bis 2030 und so weiter. Zuletzt sind alle 2012 und bis zum 18. Führerschein bis 2033 umtauschen | Wermelskirchen. Januar 2013 ausgestellten Fahrerlaubnisse dran, die bis zum 19. Januar 2033 erneuerten werden müssen. Wo und wie erfolgt der Umtausch in Remscheid? Die Stadt hat ein eigenes Büro für den Führerschein-Umtausch eingerichtet. Dafür seien zwei zusätzliche Mitarbeiter abgestellt und das Terminkontingent erhöht worden, heißt es in einer Mitteilung. Termine können online vereinbart werden auf der Internetseite unter dem Menüpunkt Allgemeine Führerscheinangelegenheiten => Umtausch EU-Kartenführerschein.
Hier entsteht bald ein Impressum. Datenschutzerklärung Allgemeines Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Remscheid bietet eine Online-Terminreservierung für Besucher. Der Besucher – nachstehend Nutzer genannt - kann über einen Online-Kalender einen Termin reservieren bzw. eine Buchungsanfrage an die zuständige Behörde stellen. Die Behörde verpflichtet sich dabei, im Rahmen der Termin-Reservierung durch den Nutzer die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) einzuhalten. Bei Nutzung der Online-Terminvergabe werden personenbezogene Daten der Nutzer erhoben und verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Angebots erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind Daten, durch die die Identität einer Person erkennbar wird. Dies kann u. a. über Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse erfolgen. Für die im Folgenden dargestellte Datenverarbeitung verantwortlich ist: Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung Stadt Remscheid FD 3. 32. 0. 2 Bürger, Sicherheit und Ordnung -Fahrerlaubnisbehörde- Elberfelder Straße 36 42853 Remscheid Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten Herr Winn FD 3.
Die Verpflichtung zum Umtausch in den EU-Kartenführerschein beginnt also mit den Geburtsjahrgängen 1953 – 1958. Alle Führerscheine dieser Geburtsjahrgänge, die bis zum 31. 12. 1998 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19. 2022 in den aktuellen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Das gilt außerdem: Bei den Führerscheinen, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, kommt es auf das entsprechende Ausstellungsjahr des Führerscheins a (Kasten links). Um allen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, hat die Fahrerlaubnisbehörde Remscheid seit Oktober ein zusätzliches Büro nur für den Umtausch der alten Führerscheine in den aktuellen EU-Kartenführerschein eingerichtet und das Terminkontingent entsprechend erhöht. Die Stadt Remscheid hat für diese Aufgabe zwei zusätzliche Kräfte abgestellt. Passende Termine können ab sofort online auf der Remscheider Homepage (Termine buchen → Fahrerlaubnisangelegenheiten → Führerscheinstelle → Allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten → Umtausch EU-Kartenführerschein) gebucht werden.
6. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde Sie haben gem. Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden. Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Tel. : 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-10 Nutzung der Onlineterminvergabe durch Nutzer Die Nutzung der Onlineterminvergabe erfolgt durch die Nutzer auf freiwilliger Basis durch Erteilen seiner Zustimmung. Hierzu wird ein deutlich gekennzeichnetes Zustimmungsfeld angeklickt. Die Hinweise zur Einwilligungserklärung sind von dem Nutzer vor Erteilung seiner Zustimmung deutlich dargestellt. s. Einwilligungserklärung Datenschutz Widerrufsrecht: Der Nutzer kann die zur Verarbeitung erklärte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen und sich hierzu an den Verantwortlichen wenden.